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Altenpflege



Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Altenpflege, auch Pflege alter Menschen genannt, als professionelles Berufsfeld, befasst sich mit der Betreuung und Pflege von betagten Menschen in Institutionen und Organisationsformen, wie Hauskrankenpflege, Tageszentrum , Altenheim, Pflegeheim, Gerontopsychiatrie sowie bedingt auch Palliativstation und stationärem Hospiz.

Ziel der Altenpflege, als Langzeitpflege, ist eine stabile Lebensqualität. Weil die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten im Alter abnehmen, gilt es als Aufgabe, die Fähigkeiten der Selbstpflege des Betroffenen soweit möglich zu erhalten und zu befördern; notwendige Pflege, die der Betroffene nicht mehr leisten kann, nach Möglichkeit mit Gespräch und Zustimmung des Betroffenen, festzulegen und zu erbringen; und dabei die Angehörigen wie auch andere notwendige Berufsgruppen mit einzubinden. Die Altenpflege besteht neben der beruflichen Tätigkeit im Bereich Alten- oder Krankenpflege auch aus verschiedenen Aufgaben im familiären, privaten Umfeld. Die Koordination professioneller und informeller (privater oder ehrenamtlicher) Versorgung teilweise hilfebedürftiger alternder Personen ist eine anspruchsvolle Aufgabe in der Altenpflege, da es dabei oft um Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen geht.

Zu Ausbildungsfragen siehe Hauptartikel „Altenpfleger".

Inhaltsverzeichnis

Wandel der Pflege

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil alter Menschen in den Industrieländern stetig zu, wodurch immer mehr professionelle Betreuung nötig wird. Der medizinische Fortschritt, der Einsatz zum Teil hochtechnisierter Hilfsmittel und die Umsetzung moderner Pflegekonzepte erfordern eine immer höhere Qualifizierung. Daraus ergeben sich ein steigender Bedarf an ausgebildeten Fachkräften und ein zunehmender finanzieller Aufwand.

Nach der Heimpersonalverordnung müssen in Deutschland bis zu 50% der Beschäftigten eine abgeschlossene Ausbildung haben. Dies bedeutet aber auch einen hohen Anteil angelernter, evtl. nur vorübergehend tätiger Mitarbeiter in einem Arbeitsgebiet, das stark auf Kontinuität bisheriger Lebensweisen zielt. Trotz verschiedener Schutzbestimmungen, auch zur Heimaufsicht, werden immer wieder gravierende Missstände in Pflegeeinrichtungen festgestellt. Das geht von Vernachlässigung oder Gewalttaten durch einzelne Pflegekräfte bis hin zu systematischen Mängeln der Versorgungsform "Heim", die immer wieder kritisiert werden (Fussek, Graue Panther, Breitscheidel u. a.).

Andauernde Probleme der Altenpflege sind auch der Pflegekräftemangel (zum Teil unter der Überschrift „Pflegenotstand“ publiziert) und die Finanzierung (das pressewirksame Schlagwort heißt „Kostenexplosion“ durch Zunahme der alten Bevölkerung). Die Verweildauer im Beruf ist wissenschaftlich nicht eindeutig untersucht. Es heißt (nicht durch Statistiken belegt), dass die meisten gelernten Altenpflegekräfte diesen Beruf nach durchschnittlich nur fünf Jahren wieder verlassen würden. Als Gründe werden häufig die (körperlichen und) seelischen Belastungen und die Frustration über das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit des Berufes angegeben; diese wirkten stärker als die tatsächlich hohen körperlichen Belastungen.

Pflege in Deutschland

Pflegebedürftige Menschen (vor allem in den unteren Pflegestufen) werden in Deutschland größtenteils von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen zu Hause betreut (Etwas über 2 Prozent der Bevölkerung erhalten Leistungen der PV[1]). Diese wie die professionelle Pflege ist großenteils (<85%) Frauenpflege, meistens Ehefrauen und Töchter. Wo dies nicht oder nicht vollständig möglich ist, ergänzen oder übernehmen ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege (2005 wurden im Flächenstaat Baden-Württemberg auf diese Weise 65% der pflegebedürftigen Personen versorgt)[2]. Etwa bei einem Drittel der aufwändig zur pflegenden Personen erfolgt eine stationäre Pflege. Ambulante Dienste und Heime beschäftigen ausgebildete AltenpflegerInnen, AltenpflegehelferInnen, PflegehelferInnen, SozialpädagogInnen, ErgotherapeutInnen sowie in unterschiedlichem Ausmaß angelernte HelferInnen. Auch Gesundheits- und KrankenpflegerInnen arbeiten zahlreich in der Altenpflege. j

Finanzierung, Organisationsebenen

Finanziert wird die Altenpflege neben privaten Aufwendungen

  • in Deutschland vor allem durch die Leistungen der Pflegeversicherung, im Bedarfsfall auch subsidiär durch die Hilfe zur Pflege, eine Leistungsart der staatlichen Sozialhilfe,
  • in Österreich durch staatliche Leistungen aufgrund des Bundespflegegesetzes und der Landespflegegesetze.
  • in der Schweiz werden die Kosten für die Pflege und Hilfe zu Hause sowie die Kosten für die Alterseinrichtungen (Heime, Pflegewohnungen) zum Teil von der Person selbst, zum Teil von der Krankenkasse vergütet. Verschiedene öffentliche und private Institutionen bieten ebenfalls punktuelle Unterstützung (z. B. Pro Senectute). Die AHV-Gemeindezweigstelle erteilt Auskünfte über die AHV und das Anrecht auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung. Einige Kantone haben im Falle von Streitigkeiten Mediations-Stellen (Ombudsstellen) geschaffen, an die man sich wenden kann, um sich bei etwaigen Problemen in Zusammenhang mit einem Alters- und Pflegeheim oder mit den Organisationen Spitex oder Pro Senectute beraten zu lassen.
  • in anderen Ländern, insbesondere in den USA gehört institutionalisierte Altenpflege in den kommerziellen Gewerbebereich. Dort ist z. B. der große Altenhilfe-Betreiber "Evangelical Lutheran Good Samaritan Society" eine Ausnahme, weil er eine Non-Profit-Organisation ist. Weiteres auf der engl. Seite zur American Health Care Association.

Die Hierarchie (Aufbau-Organisation) innerhalb einer Pflegeinstitution (z. B. einem Pflegeheim, Ambulanten Dienst) geht von der der Pflegehelferin, evtl. freiwillig Dienstleistenden (FSJ, ZDLer) über examinierte Pflegende (und dazu Auszubildende) über die Stations- (auch Wohnbereichsleitung) "hoch" zur Pflegedienstleitung. Diese trägt aber nicht überall selbst die Personalverantwortung, sondern ist einem Geschäftsführer (nicht fachlich sondern organisatorisch) oder Direktorium unterstellt.

Versorgungsformen

Die Hilfen für Ältere sind dadurch gekennzeichnet, dass diese zunächst von Angehörigen oder anderen, nicht dafür ausgebildeten Personen geleistet werden; bei zunehmendem Hilfebedarf jedoch immer mehr von professionellen Kräften. Pflegebedürftige Menschen wünschen sich meist, dass die Betreuung so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung stattfindet. Nach der bundesweiten Statistik stieg im Vergleich zu 1999 in den Heimen der Anteil versorgter Personen um 18 % und bei den ambulanten Pflegediensten 13,5 %. Bei den Pflegegeldempfängern gab es dagegen einen Rückgang von 4,6 %. Dadurch sank der Anteil der zu Hause Versorgten von 72% im Jahr 1999 auf nun 68% aller Pflegebedürftigen. Hinzukommen im häuslichen Bereich eine große Dunkelziffer nicht erfasster Hilfsleistungen zwischen den Generationen.

Im Dezember 2005 waren 2,13 Millionen Personen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pflegebedürftig. Das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes rund 6 % mehr als im Jahr 1999.

Häusliche Pflege

Bei Pflegebedürftigkeit ist die Pflege durch Familienangehörige in der häuslichen familiären Umgebung in Deutschland am häufigsten. Da bei dieser Form der Altenpflege die Betreuungsarbeit zumeist von Frauen ausgeübt wird, hat sie bedeutende Implikationen für die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und begünstigt Konstellationen, in denen Männer für die Erwerbs- und Frauen für die Reproduktionsarbeiten zuständig sind. Das in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Modell der Betreuungsarbeit wird daher dem konservativen Wohlfahrtsstaat zugeordnet.

Die häusliche Pflege geschieht oft in Zusammenarbeit mit professionellen Pflegekräften, die auch die Angehörigen in Pflegetechniken anleiten, Ratschläge geben und bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger helfen können. Häufig sind in diesem Feld auch informelle Helfende zu beobachten, d. h. Personen, die nicht aus verwandtschaftlicher Verpflichtung heraus Unterstützung/Hilfe in irgendeiner Weise leisten, z. B. Nachbarn, ehrenamtlich tätige Hilfsvereine. Auch sie müssen bei der Pflegeplanung der professionellen Dienste einbezogen sein. Erich Grond spricht z. B. bei der Betreuung von an Demenz erkrankten Personen von fünf Säulen, die deren Versorgung aufrechterhalten und auf einander angewiesen sind. Auch das „Essen auf Rädern“ und sozialarbeiterische Tätigkeiten sind solche ergänzenden Komponenten einer Versorgung zuhause.

Die häusliche Pflege kann aber auch vollständig von ambulanten Pflegediensten/Sozialstationen oder einzelnen Pflegekräften auf beruflicher Basis (Individualpflege) übernommen werden. Ein sozialpolitisches Problem stellt seit den 1990er Jahren die, oft illegale, Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen als die Angehörigen ergänzende Unterstützung dar.

Alle diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ein langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Teilstationäre Pflege

Kurzzeitpflege“ meint eine vorübergehende Unterbringung in einem (Pflege-)Heim, um z. B. den Urlaub der privaten Pflegeperson zu ermöglichen oder wenn die Pflegeperson zu einem Zeitpunkt verhindert ist.

Tages-“ oder „Nachtpflege“ ist ein ergänzendes Angebot für kurzzeitige Hilfe in einem Pflegeheim, wenn z. B. bei einem Teil der Pflege zu Hause private Pflegepersonen zeitweilig ausfallen. In der anderen Tageshälfte wird die Pflege aber zuhause fortgeführt.

Unter diese Überschrift kommt es auch, wenn die kranke/behinderte Person an einzelnen Tagen in einer Tagestätte für demente Personen stundenweise untergebracht wird. (Die Tagestätte ist allerdings im Sinne des Heimgesetzes dabei keine stationäre Einrichtung!)

Stationäre Pflege

Dazu gehören das Altenwohnheim, das Altenheim und die Pflegeheime (evtl. Spezialisierungen). Die Krankenhausbehandlung erfolgt zwar stationär, z. B. in einer gerontopsychiatrischen Abteilung, zählt aber trotzdem nicht zur „Stationäre Pflege“, weil sie nicht auf Dauer sondern erkennbar nur vorübergehend erfolgen soll.

Durch das Prinzip der Pflegeversicherung, „ambulant vor stationär“ zu fördern, leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Seniorenheimen, früher auch Altenheim oder Altersheim genannt).

Diese Einrichtungen bieten aber zunehmend Plätze für Pflegebedürftige an, d. h. auch sie wandeln sich teilweise in Pflegeheime um, die für Personen mit hohem Pflegebedarf bestimmt sind.

Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 85 Jahren sind die hauptsächlichen Merkmale, die einen Einzug ins Pflegeheim begründen. 2003 waren von den Frauen im Pflegeheim 73 % verwitwet (von den Männern 38 %, Angaben destatis, neuste Zahlen in 2007).

Die Verweildauer in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist insgesamt rapide gesunken, zum Teil auf unter ein Jahr (dabei gibt es regional erhebliche Unterschiede). Nicht zuletzt dadurch sollten Konzepte der Sterbebegleitung, wie sie für Hospize entwickelt wurden, Einzug in Stationäre Pflegeeinrichtungen finden.

Eine weitere Besonderheit der verschiedenen Altenheime ist der relativ geringe Ausbildungsgrad der dort in der Pflege Beschäftigen. Das deutsche Heimgesetz schreibt eine Fachkraftquote vor, die bei den meisten Einrichtungen bei 50 % liegen müsste (d. h. die Hälfte der erbrachten Arbeitsleistung müsste durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen). Diese Quote wird nicht von allen Einrichtungsträgern (oder nicht immer; insbesondere nicht an Wochenenden und in den Nächten) eingehalten. Formal wurde diese Situation durch die Einführung des Berufs staatlich geprüfter Altenpflegehelfer verbessert.

Pflegestufenmodell in Deutschland

Die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung werden nach einer Einstufung des pflegebedürftigen Menschen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erbracht. Dabei gibt es drei Pflegestufen, die jeweils in der häuslichen und in der stationären Pflege unterschiedliche Sätze vorsehen. In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, das Pflegegeld ist bei häuslicher und stationärer Pflege gleich.

Allerdings werden nicht alle Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung gedeckt. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet Pflegebedürftigkeit aufgrund des notwendig hohen Personalkostenanteils also immer auch eine finanzielle Belastung. Gravierender wirkt sich allerdings aus, was mit 36-Stunden-Tag in der familiären Pflege beschrieben wird. Die Versorgung hört einfach „nie“ auf - sie dauert den ganzen Tag (und dann kostet sie auch noch die Nachtruhe: 24 + 12 = 36 Stdn., wird zur Charakterisierung dieser Problematik für pflegende Angehörige absichtlich falsch gerechnet).

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist ebenfalls eine für Ältere geeignete Wohnform, die keiner ständigen Pflege, aber gelegentlicher Hilfe bedürfen. Meist handelt es sich um Wohnkauf-Angebote gewerblicher Bauträger, die (nur zum Teil) Normen des behindertengerechten Bauens berücksichtigen. Zusätzlich wird in einem langfristigen Vertrag eine Grundbetreuung, z. B. Hausmeisterservice, Hausnotruf und Rufbereitschaft eines Pflegedienstes u. ä. gegen Entgelt vereinbart. Es wird auch in Form von Genossenschaften organisiert unter Beteiligung eines Trägers der Wohlfahrtspflege.

Mehrgenerationenhaus

Diese häusliche alternative Wohn- und Lebensform, die Solidarität zwischen Jung und Alt prägt, sei es in Familien, zwischen Singles und/oder Alleinerziehenden, ermöglicht es älteren Menschen selbstbestimmt und eigenverantwortlich so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Im Not- und Pflegefall helfen Mitbewohner und zusätzlich ambulante Dienste. Die älteren Menschen können jedoch auch den Kindern und Familien und Alleinerziehenden des Mehr-Generationen-Hauses helfen, wenn sie möchten. Im Normalfall setzt das aber eine über Jahre gewachsene Vertrauensbasis voraus.

Beziehungen in der Pflegesituation

In der Altenpflege gibt es besondere soziale Beziehungen. Das kann am Wissensvorsprung von Therapeuten, der Deutungshoheit des Individuums oder unterschiedlichen Erwartungen der gegenseitigen Rollen, der finanziellen Abhängigkeiten u. a. liegen. Ein relativ häufiges Problem ist die Rollenumkehr der „pflegenden Töchter“ (gilt vice versa auch für die seltener pflegenden Männer). Einige Pflegetheorien gehen speziell auf die sozialen Beziehungen in der Pflegesituation ein.

Durch den hohen Anteil zwischenmenschlicher Kommunikation an der Pflege kann es zu Konflikten kommen, die ihre Wurzel in der gemeinsamen Vergangenheit hat. Daneben gibt es immer wieder Fälle von persönlichen Unzulänglichkeiten oder gar krimineller Ziele, die sich in Vernachlässigung, Misshandlung oder im Extremfall auch in Tötungen niederschlägt. Geschieht dies in einem institutionellen Umfeld, ist in der Öffentlichkeit von Pflegeskandalen die Rede. Kritiker der Versorgungsmängel in der BRD sprechen im Gegensatz dazu aber von systematischer Unterversorgung, die nur in Einzelfällen kriminalisiert würde. In ihrer Gesamtheit aber sei die Unterversorgung ein Systemfehler.

Ein kritischer Zeitpunkt in der Altenpflege ist der Umzug aus der eigenen Wohnung in ein Pflegeheim (Heimaufnahme). Der alte Mensch ist durch seine akute Erkrankung in mehrerer Hinsicht verletzlicher als sonst. Der Einzug in ein Altenheim als "letzter Station" im Lebensweg konfrontiert ihn nicht nur mit dem Gedanken an den Tod, sondern auch möglicherweise mit dem Bewusstsein, nicht mehr für sich selbst sorgen zu können. Außerdem kann es vielschichtige Konflikte mit nahen Angehörigen geben, die ihrerseits diese Situation mit Schuldgefühlen erleben und häufig über den Elternunterhalt den Heimaufenthalt finanzieren müssen. Die professionellen Pflegekräfte stehen nun mitten in diesen Wechselbeziehungen, meist ohne nähere Kenntnis der Familiensituation.

Gesetzliche Grundlagen

Für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vor allem das Sozialgesetzbuch XI grundlegend. Für die medizinisch geprägten Teile der Versorgung ist aber das Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V maßgeblich.

Einige wenige gesetzliche Grundlagen für Heime bzw. das Heimpersonal sind in der Heimpersonalverordnung (HeimPersV) (zum Heimgesetz) geregelt.

Weitere Gesetze wie das BGB für das Vertragsrecht, der Sozialdatenschutz oder das StGB als Schutz vor kriminellen Handlungen gelten auch im Rahmen der privaten oder der institutionalisierten Pflege.

Im Altenpflegegesetz wird entgegen dem Wortlaut des Begriffs nicht die Tätigkeit Altenpflege selbst geregelt, sondern ausschließlich die Rahmenbedingungen der Ausbildung in diesem Beruf; Details siehe Altenpfleger.

Siehe auch

  • Altenpflegepersonal
  • Ambulante psychiatrische Pflege
  • Altenberichte (Nr. 1 - Nr. 5) der Bundesregierung
  • Altern
  • Altersverwirrtheit - Demenz
  • Familienhelferin für Altersverwirrte (Abkürzung: FfA)
  • Gerontologie
  • Geschichte
    • Medizingeschichte
    • Geschichte des Krankenhauses
    • Geschichte der Altenpflege
    • Geschichte der Psychiatrie
  • Gesundheitsberichte (1-2) der Bundesregierung
  • Ausländische Haushaltshilfe/-helferinnen
  • Kritik durch Markus Breitscheidel / Pflegeskandale
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe
  • Pflegebedürftigkeit
  • Pflege (das Fachgebiet P.)
  • Pflegeversicherung
  • Pflegemanagement / Pflegedienstleitung / -direktion
  • Sozialstation (ambulante Pflege)

Literatur

  • Valentin Aichele: Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 62 Seiten, ISBN 3-937714-20-0 (Die Studie zum Download)
  • Hermann Brandenburg, Michael J. Huneke: Professionelle Pflege alter Menschen. Eine Einführung. Kohlhammer, Stuttgart, 2006. 586 Seiten. ISBN 978-3-17-018258-5. Nele Koch: Rezension vom 12.02.2007 in socialnet.de:
  • Burkhart Brückner, Susan Al Akel, Ulrich Klein (Hg.): Verstehende Beratung alter Menschen. Orientierungshilfen für den Umgang mit Lebenskonflikten, Krisen und Notfällen. Mit Beiträgen von Norbert Erlemeier und Klaus Dörner. Roderer-Verlag, Regensburg 2006, ISBN 3-89783-554-1.
  • Klaus Dörner: Leben und sterben, wo ich hingehöre - Dritter Sozialraum und neues Hilfesystem. Paranus Verlag, Neumünster, 2007. 220 Seiten. ISBN 3-926200-91-X. (Über Freunde und Nachbarn als Wahlverwandte, die heute mit den Blutsverwandten zu nennen sind, wenn Pflegekultur Freundschaft und Familienbeziehung fortsetzen soll. Sie vergrößern in zunehmendem Umfang die Verlässlichkeit einer Versorgung in den eigenen vier Wänden. Rezension von Kurt Witterstätter, in: socialnet vom 27.06.2007.)
  • Frank Drieschner: Sr. Elviras Gespür für das Glück. Zwischen Fürsorge und Verwaltung der Alltag einer Altenpflegerin. Serie: Helden von heute (Folge 1). In: DIE ZEIT Nr. 18 vom 27.04.2006, Seite 4. (Ein Beitrag über das Berufsbild).
  • Erich Grond: Palliativpflege in der Gerontopsychiatrie. Leitfaden für Pflegende in der Altenhilfe. Kohlhammer, 2003, 169 Seiten, ISBN 3-17-017479-7.
  • Elisabeth Grünberger, Alexandra Löw-Wirtz: Age-Network. Anforderungsprofil an Praktikumsstellen in Alten- und Pflegeheimen. Böhlau, Wien 2007, ISBN 978-3-205-77636-9
  • Birgit Pfau-Effinger: Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz, 2005. [1]
  • Erich Schützendorf, Helmut Wallrafen-Dreisow: In Ruhe verrückt werden dürfen. Für ein anderes Denken in der Altenpflege, Frankfurt am Main: Fischer Tb, 13. Auflage 1991, ISBN 3596105161
  • SGB Sozialgesetzbuch 32. Auflage. 2005, Deutscher Taschenbuch Verlag, ISBN 3-423-05024-1, Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer Einführung von Professor Dr. Schulin

Versorgungs- / Wohnformen:

  • Susanne Amann: Der Traum von der Demenz-GmbH. (über ein neues Konzept einer Dementen-Tageswohngruppe von Martin Bollinger (l.), Heiko Reinert in: SPIEGEL ONLINE vom 05. Dezember 2007)
  • Martin Huber, Siglinde A. Siegel, u a: Autonomie im Alter. Leben und Altwerden im Pflegeheim - Wie Pflegende die Autonomie von alten und pflegebedürftigen Menschen fördern. Schlütersche Verlagsgesellschaft (Hannover) 2005. 176 Seiten. ISBN 3-87706-688-7 . Beim Projekt Autonomie im Alter - Kurzvorstellung des Buches
  • Leichsenring Kai, Strümpel Charlotte (Autoren), Groupe Saumon/Salmon Group (Hrsg): Der Nutzen kleiner Wohneinheiten für ältere Menschen mit dementiellen Erkrankungen. The European Centre, Wien. 1998. ISBN 3-900376-90-5

Zitate, Quellen

  1. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 412 vom 15. Dezember 2006.
  2. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 412 vom 15. Dezember 2006. Diese Zahl derjenigen, die zuhause gepflegt wurden, bezieht all die Personen, die von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten bzw. nicht beantragt haben, noch gar nicht ein (sog. Stufe 0).

Österreich

  • Verein für Konsumentenschutz Kurze Übersicht zur Pflege in Österreich
  • Österreicher Gesundheits- und Krankenpflegeverband Infos zu Berufsbild, Rechte und Pflichten
  • Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Pflegevorsorge in Österreich
  • BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, gefördert vom Fonds Soziales Wien Newsletter zur laufenden Pflegediskussion in Österreich
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Altenpflege aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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