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Zahnarztpraxis



Eine Zahnarztpraxis nennt man die Arbeitsräume eines Zahnarztes oder -ärztin.

Der Zahnarzt in seiner Zahnarztpraxis hat sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts auf sein Fachgebiet spezialisiert und die Einrichtung dem wachsenden Fortschritt in der Zahnmedizin angepasst.

Zum Betrieb einer modernen Zahnarztpraxis gehört neben den Basiseinrichtungen Strom, Wasser und Telefon die folgenden speziellen Einrichtungen:

  • Druckluft, zum Antrieb der Bohrmaschinen und Reinigen der Arbeitsgebiete im Mund;
  • Netzwerk für die elektronische Erfassung der Behandlungs- und Abrechnungsdaten und die Anzeige der Röntgenbilder;
  • Absaugung zum Absaugen des Wassers und der Reste im Mund;

Es gibt in der Regel folgende Räumlichkeiten:

  • Empfang für die Patienten
  • Wartezimmer für die Patienten
  • Behandlungsraum für die Behandlung
  • Röntgenraum für das Erstellen von Röntgenbilder
  • Praxislabor für zahntechnische Arbeiten
  • Sterilraum zur Sterilisierung der Instrumente
  • Büro für den Inhaber der Zahnarztpraxis
  • Toiletten, für Patienten und Personal getrennt
  • Aufenthaltsraum für das Personal
  • Lagerraum für die Materialien
  • Kompressorraum für die zentralen Motoren der Absaugung und Druckluft.

siehe auch Praxis

 
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