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Umschlossener Strahler



Ein Umschlossener Strahler, auch Umschlossene Strahlenquelle, ist atomrechtlich definiert als ein radioaktiv strahlender Stoff, der so ummantelt ist, dass ein Austritt von Radioaktivität bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung mit Sicherheit verhindert wird. Das Gegenteil ist ein nicht umschlossener radioaktiver Strahler.

Abhängig von der Art des strahlenden Stoffes und der Verwendung ist von der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine Umhüllung von mindestens 2mm Stärke aus einem abschirmenden, selbst nicht strahlenden Material vorgeschrieben, das die jeweiligen Anforderungen an Stabilität und Sicherheit erfüllt.

 
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