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Strahlenschutzkommission



Die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde 1974 als Beratungsgremium des Bundesinnenministeriums (BMI) gegründet. Sie entstand aus der Fachkommission IV „Strahlenschutz“ der 1956 konstituierten Deutschen Atomkommission. Die Atomkommission und damit auch die Fachkommissionen bestanden bis 1971. An ihre Stelle traten ab Dezember 1971 vier Fachausschüsse, von denen der Fachausschuss „Strahlenschutz und Sicherheit“ die bisherigen Aufgaben der Fachkommission IV der Atomkommission übernahm. Zur Geschichte der Atomkommission und ihrer Fachkommissionen mehr im Artikel Atompolitik.

Nach der Satzung der Strahlenschutzkommission vom 9. Januar 1999 hat die SSK den Auftrag, das zuständige Bundesministerium (zurzeit das Bundesumweltministerium (BMU) in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Sie kann dazu Ausschüsse und Arbeitsgruppen für besondere Aufgabenbereiche einrichten. Derzeit (Stand August 2005) gibt es sechs Ausschüsse zu den Themen Strahlenrisiko, Strahlenschutz in der Medizin, Radioökologie, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlen, Strahlenschutz bei Anlagen.

Die SSK erhält ihre Beratungsaufträge in der Regel vom zuständigen Bundesministerium; sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen. Die Beratungen münden in Empfehlungen und Stellungnahmen, die jeweils in den Ausschüssen und Unterausschüssen vorbereitet werden. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden sie in das kerntechnische Regelwerk aufgenommen und mit Rundschreiben des BMU zur Anwendung empfohlen.

Die 14 sachverständigen Mitglieder werden vom zuständigen Bundesministerium gewöhnlich für drei Jahre berufen. Ihr Vorsitzender ist seit 2004 Wolfgang-Ulrich Müller.

 
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