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Relative und absolute Risikoreduktion



Relative und absolute Risikoreduktion sind Maße um die Wirksamkeit einer (neuen) Therapie im Vergleich zu einer anderen Therapie zu beschreiben. Sie beziehen sich auf die Änderung des Relativen Risikos bzw. des Absoluten Risikos.

Inhaltsverzeichnis

Relative Risikoreduktion

Die Relative Risikoreduktion (RRR, engl.: relative risk reduction) beschreibt, um wieviel Prozent das Risiko durch eine Intervention verringert wird. RRR = RR-1

Eine Änderung der Mortalität von 2 % auf 1,6 % ist eine Änderung des Relativen Risikos um 20 %.

Berechnung:

  • Relatives Risiko (RR) der Verumtherapie 1,6/ 2,0 = 0,8 = 80 %
  • Relatives Risiko (RR) der Vergleichstherapie (Kontrollgruppe) definitionsgemäß 1 = 100 %
  • RRR der Verumgruppe = 0,8-1 = -0,2 = -20 %

Dieses Maß, das von der Pharmaunternehmen in der Fachwerbung gerne angegeben wird, wird zum Teil kritisch gesehen, da der Leser dazu neigt, den erreichten Effekt zu überschätzen. [1] Dies wird durch das "Extrembeispiel" unten verdeutlicht.

Diese übliche Darstellungsart des Nutzens von Therapien wird deshalb zunehmend durch andere anschaulichere statistische Größen ergänzt, die den Grundanteil miteinberechnen: Anzahl der notwendigen Behandlungen, Absolute Risikoreduktion oder auch Erhöhung der Lebenserwartung; der Grund ist, dass hier auch der Grundanteil der Erkrankung sichtbar ist.

Absolute Risikoreduktion

Die Absolute Risikoreduktion bezeichnet das absolute Ändern eines Ereignisses durch eine Intervention bzw. Behandlung oder auch durch ein Verhalten bezogen auf alle Untersuchte.

Eine Änderung der Mortalität von 2 % auf 1,6 % ist eine Änderung des Absoluten Risikos um 0,4 %.

Berechnung:

  • Absolutes Risiko der Verumtherapie: 1,6
  • Absolutes Risiko der Vergleichstherapie (Kontrollgruppe): 2,0
  • ARR der Verumgruppe = 2,0-1,6 = 0,4


Beispiele für die Beziehung zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion

Beispiel 1:

Durch eine Therapie ändert sich bei einem Kollektiv von 1000 Probanden die Anzahl der Todesfälle von 10 (Vergleichstherapie, z. B. mit Plazebo) auf 4 (Verum-Therapie). Das Relative Risiko unter der Verumtherapie beträgt 4/10 = 0,4 = 40 %, das RR der Kontrollgruppe definitionsgemäß 1. Das Mortalitätsrisiko sinkt also in der Verumgruppe deutlich. Die Relative Risiko-Reduktion beträgt 0,6 = 60 %

Das Absolute Risiko (AR) eines Todesfalls beträgt demgegenüber 0,004 (=0,4 %) in der Verumgruppe und 0,01 (=1,0 %) in der Vergleichsgruppe (Kontrollgruppe). Die Absolute Risiko-Reduktion (ARR) ist die Differenz, beträgt also "lediglich" 0,006(=0.6 %). Die ARR kann auch als NNT ausgedrückt werden.

Beispiel 2:

Durch eine Therapie ändert sich die Anzahl der Todesfälle von 6 auf 4 von 1000 Personen, das sind 2 von 1000 - Die ARR ist 0.2% - Die relative Risikoreduktion wäre hier 2 von 6 bzw. 33%.

Extrembeispiel:

Therapiegruppe und Kontrollgruppe umfassen jeweils 10000 Personen aus der Allgemeinbevölkerung. Getestet werden soll, ob ein Medikament das Risiko verringert, an einer bestimmten Krankheit zu sterben. In der Therapiegruppe stirbt 1 Person von 10000 an der Krankheit, in der Kontrollgruppe 2 von 10000 Personen. Der Hersteller kann nun mit gutem mathematischen Recht sagen, dass sein Medikament das Risiko, an der Krankheit zu sterben, um 50% verringert - bezogen auf die relative Risikoreduktion. In der Praxis wäre ein solcher Unterschied aber kaum relevant.


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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Relative_und_absolute_Risikoreduktion aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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