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Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer, Kemler-Zahl, engl. hazard identification number) ist in der oberen Hälfte einer Gefahrentafel an Transportfahrzeugen angegeben und gibt Aufschluss über die vom transportierten Stoff (Gefahrgut) ausgehenden Gefahren. Sie ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beziehungsweise im Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) definiert.
Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (bei Löscheinsätzen wichtig). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich. Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art. Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.
Beispiel: Dieselkraftstoff/Heizöl, Gefahrnummer "30", zwar brennbar, aber unter Normalbedingungen gefahrlos.
Die Ziffern der Kemler-Zahl entsprechen im allgemeinen der Gefahrgutklasse des Gutes, mit Ausnahme der Klasse 1 Explosivstoffe, die – wegen der Verwechslungsgefahr mit „7“ – mit Zahlen für Entzündbarkeit (3, 4) ausgezeichnet werden.
0 - Ohne besondere Gefahr (als Platzhalter der zweiten Stelle)
X - Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser
Kemlerzahl
Kombinationen aus diesen Nummern sind möglich. Dabei wird das X immer vorangestellt, die Anordnung der einzelnen Ziffer beschreibt in absteigender Reihenfolge die von diesem Stoff ausgehende Hauptgefahr. Die Kombinationen 22, 323, 333, 362,
382, 423, 44, 446, 462, 482, 539, 606, 623, 642, 823, 842, 90 and 99 haben eine spezielle Bedeutung[1].
Beispiele:
20: erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist