Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Nasciturus



Als nasciturus pro iam nato habetur (lat. „Leibesfrucht“) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet.

Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach herrschender Meinung) Träger von Grundrechten, wie z. B. Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG. Strafrechtlich wird er durch §§ 218 ff. StGB (Schwangerschaftsabbruch) geschützt. Im Zivilrecht ist der Nasciturus nach der Definition des § 1 BGB nicht rechtsfähig, wird jedoch durch zivilrechtliche Sondervorschriften geschützt. Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB). Nach dieser Vorschrift kann ein Kind, das beim Erbfall noch nicht geboren, aber schon erzeugt ist, Erbe sein, wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfähig wird. Das Kind wird rechtlich so behandelt, als wäre es vor dem Erbfall geboren (gesetzliche Fiktion). Zudem genießt der Nasciturus über §§ 823ff. BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen.

Im österreichischen Recht findet sich eine ähnliche erbrechtliche Regelung. Hier kommt v. a. der § 22 und unter Umständen der § 23 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zum Tragen.

Strafrechtlich gesehen ist hier zum Zivilrecht also eine Diskrepanz, die keine klare Definition der natürlichen Person zulässt, wohl aber diese bereits in ihrer Entwicklung vor Schaden bewahrt, indem sie unter den Schutz des Staates gestellt ist.

Dem Nasciturus kann ein gesetzlicher Vertreter, der Leibesfruchtpfleger (§ 1912 BGB) seitens des Vormundschaftsgerichtes bestellt werden. Aufgabe des Leibesfruchtpflegers ist z. B. die Geltendmachung obengenannten Erbansprüche, aber auch der Zustimmung zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung sowie Sorgeerklärung. Die Leibesfruchtpflegschaft endet mit der Geburt des Kindes.

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nasciturus aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.