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Minimumgesetz



Das Minimumgesetz (von Carl Sprengel 1828, von Justus Liebig 1855 popularisiert) besagt, dass das Wachstum von Pflanzen durch die knappste Ressource eingeschränkt wird. Diese Ressource wird auch als Minimumfaktor bezeichnet. Wird ein Nährelement hinzugegeben, das bereits im Überfluss vorhanden ist, hat das keinen Einfluss auf das Wachstum.

Das Minimumgesetz ist ein wichtiger Grundsatz bei der Düngung.

Als Modell des Gesetzes fungiert die Minimum-Tonne.

Minimumfaktor und Ertrag

Das Gesetz des Minimums (von lat. minimum = das Geringste) bildet zusammen mit dem Gesetz des abnehmenden Ertragszuwachses eine Grundlage der quantitativen Agrikulturchemie seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Zu jener Zeit waren viele Böden in Mitteleuropa durch die starke Nutzung an vielen Nährstoffen verarmt. Düngung brachte oft erhebliche, lineare Ertragssteigerungen - bezogen auf die damaligen Erträge sind heute fünf- bis sechsfach höhere Erträge üblich (Quelle: Liebig-Museum).

Es zeigte sich, dass das Gesetz auf höherem Ertragsniveau so nicht uneingeschränkt gültig ist. Das Minimumgesetz wurde daher von Georg Liebscher 1895 modifiziert zum Optimumgesetz; der Minimumfaktor ist um so stärker ertragswirksam, je mehr die anderen Faktoren im Optimum sind.

Siehe auch

Quellen

  • Arnold Finck: Pflanzenernährung in Stichworten, Kiel 1976, ISBN 3-554-80197-6
  • G. Liebscher: Untersuchungen über die Bestimmung des Düngebedürfnisses der Ackerböden und Kulturpflanzen in: Journal für Landwirtschaft Nr. 43, 1895
 
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