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Krönleinschuss



Der so genannte Krönleinschuss ist ein Fachbegriff aus der Rechtsmedizin. Er ist nach seinem Erstbeschreiber Krönlein benannt. Es handelt sich um eine spezielle Schussverletzung im Bereich des Schädels.

Kommt es zu einem Einschuss in flüssigkeitsgefüllte Organe wie Herz, Harnblase oder auch Gehirnschädel (v.a. infolge eines Selbstmordes, bei dem die Schusswaffe von unten durch die Mundhöhle zur Schädeldecke hin gerichtet ist), kann die radiäre Expansion der kinetischen Energie die Hüllstrukturen zum Bersten bringen.

Im Falle des Krönleinschusses kommt es zum vollständigen Herausschleudern des Großhirns nach Zerbersten des knöchernen Schädels.


Literatur

Madea, Burkhard: Praxis Rechtsmedizin, Springer, 2006, S. 137

 
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