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Kontraktor



Der Begriff Kontraktor (lat. contrahere = zusammenziehen) hat mehrere Bedeutungen:

  • In der Vertragssprache bezeichnet er zunächst einen der beiden Vertrags-(Kontrakt-)Partner. Benutzt wird er im besonderen für den leistenden Partner oder Schuldners, also denjenigen, der sich verpflichtet eine Leistung zu erbringen bzw. ein Gewerk zu errichten. In diesem Sinne ist auch der Begriff des Subkontraktors etabliert, der einen nachgelagerten Lieferanten oder Dienstleister des Lieferanten bezeichnet. Im engeren Sinne wird das Wort Kontraktor für einen Lieferanten benutzt, der sich für einen Festpreis für das Gesamtgewerk verpflichtet (auch als "lump sum-turn key" bezeichnet). Beispiele sind komplette Gebäude oder Produktionsanlagen.
  • In der Medizin wird damit auch ein Muskel bezeichnet.
  • Im Bauwesen ist das Kontraktorverfahren eine Methode des Betonierens unter Wasser. Dabeiu wird ein Rüssel bis kurz über die Unterwasser-Erdoberfläche geführt und plastischer Spezialbeton fließt relativ langsam heraus, was ein Vermischen des Betons mit dem Wasser verhindert. Durch kontinuierliches Betonieren werden so die verlorenen Schalungen bis über den Wasserspiegel gefüllt, das Wasser fließt oben ab. Das Verfahren findet bei Großbaustellen Anwendung, wenn der Transport von Fertigteilen zu teuer oder technologisch unmöglich ist. Bereits im Römischen Reich war die Methode bekannt. Erstmals im großen Maß angewandt wurde sie in der Neuzeit beim Bau des Olympiahafens Barcelona 1991, wo überdimensionale Betonringe versenkt und dann gefüllt wurden.

Siehe auch: Vertrag, Muskulatur

 
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