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Gentechnik-Sicherheitsverordnung



Die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) (Langname: Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen) regelt in Deutschland den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, also Lebewesen, deren Erbgut mit Hilfe von gentechnischen Methoden verändert wurde.

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