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Freigabe (Strahlenschutz)Die Freigabe im Strahlenschutz ist ein spezieller Verwaltungsakt. Er bedeutet Entlassung aus dem Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung. Produkt-HighlightDieser Verwaltungsakt betrifft radioaktive Stoffe, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind. Die Freigabe ist gebunden an die Unterschreitung der in Anlage III Spalten 5-10a der Strahlenschutzverordnung genannten Werte bzw. den Nachweis, dass durch die Entlassung des Stoffes in den Wirtschaftskreislauf keine Strahlenbelastung für eine Einzelperson über 10 µSv/a entsteht. Zusätzlich darf die resultierende Kollektivdosis 1 manSv/a nicht überschreiten.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freigabe_(Strahlenschutz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |