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Fehldiagnose



Unter Fehldiagnose versteht man üblicherweise eine durch den Arzt oder den Patienten selbst gestellte Diagnose, die der eigentlich vorliegenden Krankheit jedoch nicht entspricht. Sie kommt zustande auf der Basis falsch gedeuteter Krankheitssymptome und der am Patienten erhobener Daten beziehungsweise der Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.

Im eigentlichen Sinne ist eine Fehldiagnose jedoch kein auf den medizinischen Bereich festgelegter Begriff, sondern kann in jedem Tätigkeitsbereich auftreten, bei dem der Zustand eines Objektes klassifiziert werden soll.

181 Schadenersatzklagen, die ambulante Fehldiagnosen in den USA betrafen, wurden ausgewertet. 59% führten zu schweren Folgen, 30% zum Tod. Als Ursache wurde meist eine Kombination von etwa drei verschiedenen Fehlern identifiziert. In 43% waren mindestens 2 Ärzte beteiligt. In 55% der Fälle wurde kein geeigneter Test angeordnet, in 17% zwar angeordnet, aber nicht durchgeführt, in 45% kein Kontrolltermin vereinbart, in 26% keine Überweisung ausgestellt und in 42% keine ausreichende Anamnese oder körperliche Untersuchung durchgeführt. Den Patienten wurde in 22% der Fälle mangelhafte Kooperation angelastet, in 15% gab es bei ihnen „atypische Konstellationen“ und in 10% war die Anamnese „kompliziert“.[1]

Quellen

  1. Zitiert nach "Wie kommt es zu Fehldiagnosen ?", MMW-Fortschr. Med. Nr. 51-52 / 2006 (148. Jg.), S. 22 nach Ann. Int. Med. 145 (2006) 488-496
 
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