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Fünf Sicherheitsregeln



Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Verhütung von Unfällen strenge Regeln. Jede Elektrofachkraft muss zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Beschäftigter diese Vorschriften genau einhalten. Dabei gilt grundsätzlich:

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt.

Beim Herstellen der Spannungsfreiheit müssen die fünf Sicherheitsregeln nach Normenreihe DIN VDE 0105 unbedingt eingehalten werden. Sie lauten:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Diese fünf Sicherheitsregeln müssen vor den Arbeiten in der oben genannten Reihenfolge angewandt werden. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reihenfolge wieder aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Freischalten

Als Freischalten bezeichnet man das allpolige Trennen einer elektrischen Anlage von spannungsführenden Teilen. Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen über 50 Volt ~ bzw. 120 Volt = stets freigeschaltet werden, sofern keine besonderen Maßnahmen getroffen werden (Arbeiten unter Spannung).

An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn alle Spannung führenden Leitungen allpolig abgeschaltet werden. Das kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist nicht zulässig. Der vor Ort mit der Arbeit beauftragte Arbeitnehmer muss die Spannungsfreiheit durch geeignete Mess/Prüfmittel die allpolige Spannungsfreiheit feststellen (< 1 kV zweipolige Prüfmittel, > 1 kV der Spannungshöhe entsprechende einpolige Hochspannungsprüfer oder kapazitive Prüfeinrichtungen).

Gegen Wiedereinschalten sichern

 

Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird (z.B. durch jemanden der denkt, die Sicherung hätte ausgelöst und sie wieder einschaltet, so dass die Anlage somit unter Spannung steht), muss ein Wiedereinschalten zuverlässig verhindert werden. Dazu werden z.B. die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Manchmal ist es auch möglich z.B. Hauptschalter mit einem Vorhängeschloss zu sichern. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein. Ein solches Schild trägt erheblich zur Sicherheit bei, es kann folgende Informationen enthalten:

Nicht Einschalten!
Es wird gearbeitet

Ort: ____________

Datum: __________

Entfernen des Schilds nur durch: 
(Name des verantwortlichen Elektrikers)

(Wenn möglich die Telefonnummer der Werkstatt)

Wenn kein Schild vorhanden ist, sollte man Isolierband mit den entsprechenden Informationen über die Sicherungen kleben.

Spannungsfreiheit feststellen

Das Feststellen der Spannungsfreiheit darf nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen vornehmen. Die Verwendung von Universalmessgeräten ist wegen der hohen Unfallgefahr in energiereichen Anlagen untersagt. Es muss stets allpolig, d.h. an jedem einzelnen Leiter, die Spannungsfreiheit festgestellt werden. Überzeugen Sie sich pflichtmäßig vor und nach dem Benutzen des Spannungsprüfers davon, dass er einwandfrei funktioniert!

Bei Spannungsprüfern für Anlagen bis 1000 Volt handelt es sich in der Regel um eine zweipolige Ausführung (Spannungsprüfer: mit Glimmlampe und Tauchspulmesswerk, mit Glimmlampe und Dreheisenmesswerk, mit Leuchtdioden und Funktionstest). Entweder wird eine vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein Messgerät oder durch Leuchtdioden angezeigt. Mit diesen Geräten lässt sich auch die ungefähre Spannungshöhe der Anlage ermitteln, neuere Prüfgeräte besitzen einen Unwuchtmotor, dessen Frequenz von der zu messenden Spannungshöhe abhängig ist. Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV sind einpolig.[1]

Erden und Kurzschließen

Diese Maßnahme bewirkt, dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzorgane auslösen und dass sich parallel liegende Leitungen nicht gegenseitig aufladen (z.B. bei Freileitungen). Zu beachten ist auch, dass zuerst geerdet und erst dann kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, mit Ausnahme von Freileitungen, darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3 vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Manchmal ist es aus zwingenden Gründen nicht möglich, benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile abzuschalten. In so einem Fall müssen diese Anlagenteile durch feste und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen (z. B. isolierende Gummi- oder Kunststoffmatten) gegen zufälliges Berühren gesichert werden. Offen liegende Drähte sollten mit dem Querschnitt passende Tüllen oder mit Isolierband gesichert werden.

Schaltsprache / Schaltgespräch

Die sogenannte Schaltsprache vereinheitlicht Begriffe und Bezeichnungen innerhalb eines "Netz"bereiches. Hierin ist klar geregelt was gemeint und was auszuführen ist, es gilt eine einheitliche Schaltsprache und es gelten einheitliche Begriffe in einem Schaltgespräch bzw. einer schriftlichen Durchführungs- und Aufhebungsanweisung. Dies dient der Vermeidung von Verwechslungen und damit der Vorbeugung von Elektrounfällen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Neue Bundesländer) gilt meist die Allgemeine Dienstanweisung Kraftwerksbetrieb (ADK) und die NNÜ (früher: Allgemeine Dienstanweisung Netzbetriebe (ADN)). Im westlichen Teil von Deutschland (Alte Bundesländer) gilt solches nicht, hier hat jeder Netz/Kraftwerksbetreiber sein eigenes Schaltregime. Zum Beispiel wird in der ADK/NNÜ(alt ADN) strikt zwischen zwei Arten von Erdungs/Kurzschließmaßnahmen unterschieden - freimeldebereit "fmb" (an den Schaltstellen geerdet) und freigabebereit "fgb" (und an den Arbeitsstellen geerdet (sichtbare Erde)). Zweites Beispiel: Ein Trenner wird entweder geschlossen oder geöffnet und ein Leistungsschalter wird eingeschaltet oder ausgeschaltet. Drittes Beispiel: Im "Gebiet" der ADK/NNÜ müssen Schaltbefehle/kommandos wiederholt werden. Was in Deutschland bei Schaltgesprächen überall gilt: Es muss klar und deutlich gesprochen werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BGI 519 Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik 2002; [1]
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fünf_Sicherheitsregeln aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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