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Bilateralität



Bilateral (lat. bi = zwei, latus = Seite) bedeutet zweiseitig.

In der Politik verwendet man das Adjektiv für Verhandlungen und Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei verschiedenen Beteiligten stattfinden. Bilaterale Diplomatie ist immer noch in der Form vieler Verträge zwischen zwei Staaten üblich. Botschaften und Staatsbesuche dienen hauptsächlich dieser Funktion. Der älteste noch in Kraft befindliche bilaterale Vertrag ist der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Preußen und den Staaten des Deutschen Zollvereins einerseits und Argentinien andererseits vom 19. September 1857.

In der Ökonomie wird der Begriff benutzt, um verschiedene Marktformen und deren Kombinationen (Monopol, Oligopol und Polypol) zu beschreiben.

In der Biologie verwendet man den Begriff für beiderseits der Medianebene ausgebildete Organe. Die meisten Tiere und viele Pflanzen sind bilateral symmetrisch aufgebaut (siehe: Bilateria), auch wenn es bei einigen Organen Ausnahmen von dieser Grundregel gibt.

In der Ethnologie wird der Begriff in Bezug auf Verwandtschaft gebraucht. Er bezeichnet die situationsabhängige Bezugnahme auf entweder die Verwandten mütterlicher- oder väterlicherseits.

Verwandte Begriffe sind multilateral und unilateral.

Bilaterale Abkommen Schweiz-EU

Besonders häufig wird der Begriff „bilateral“ in der Schweiz gebraucht. Die amtlich als „sektorielle Abkommen“ mit der Europäischen Union (EU) bezeichneten Verträge sind in der Schweizer Öffentlichkeit als „bilaterale Verträge Schweiz-EU“ bekannt. Der Staatenverbund Europäische Union, der keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, bildet seit 1993 das Dach, unter dem das supranationale völkerrechtliche Subjekt Europäische Gemeinschaft (EG) steht.

Anstelle von Einzelverträgen mit jedem der Mitgliedsstaaten des Staatenverbundes EU auszuhandeln, schloss die Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft (EG), deren Rechtpersönlichkeit sich auf Art. 281 des EU-Vertrages gründet, bilaterale Verträge ab. Völkerrechtliche Verträge der EG werden, gemäß Art. 300 des EG-Vertrags, durch die EU-Kommission ausgehandelt und durch den Ministerrat geschlossen (Exekutive). Außer vom Europäischen Parlament müssen die Verträge auch von jedem einzelnen der Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden (Legislative).

 
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