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Bewegungsunfähigkeit im Schlaf



Die Schlafstarre, Schlaflähmung oder Schlafparalyse ist die nahezu vollständige Bewegungsunfähigkeit des Körpers während der Traumphasen. Dieser natürliche Vorgang verhindert, dass im Traum erlebte Muskelbewegungen auch in der Realität ausgeführt werden. Bei Personen, bei denen diese Funktion beeinträchtigt ist, kommt es zum sogenannten Schlafwandeln. Die Schlafstarre wird in der Regel nicht bewusst erlebt, da sie beim Aufwachen ohne Verzögerung beendet wird. Von der Starre ausgenommen ist die Atem- und Augenmuskulatur. Aufgrund der auftretenden Augenbewegungen wird die Schlafphase, in der Träume auftreten, auch als REM-Schlaf (REM = Rapid Eye Movement – Schnelle Augenbewegungen) bezeichnet. Die Schlaflähmung kann durch körperliche Berührung unterbrochen werden.

Unwillkürliches Erleben

Die Schlafstarre kann auch über den Traum hinaus in die Wachphase andauern. Bei wenigen Menschen geschieht dies regelmäßig. Zwar sind dabei alle Muskeln, auch die Augenlider, bewegungsunfähig, doch ist die Tiefensensibilität nicht länger mit einem Traumkörper identifiziert, sondern mit dem gelähmten physischen Körper. Nun ist möglich, dass sich die Augenlider unwillkürlich öffnen und in Folge reflextypisch blinzeln. Mit äußerster Willenskraft gelingt es möglicherweise auch mit den Zehen zu wackeln. Dieser Zustand dauert üblicherweise nicht länger als 2 Minuten an. Danach löst sich entweder die Starre auf oder man gleitet wieder in tiefen Schlaf.

Nun ist der Geist während der Paralyse aber oft noch in verschlafenem Zustand, so dass er mit geöffneten Augen wieder zu träumen beginnen kann. Das bedeutet, man projiziert Trauminhalte visueller und taktiler Art nahtlos über die tatsächlichen sinnlichen Wahrnehmungen der geöffneten Augen sowie die der schwach ausgeprägten Körperempfindungen. Nicht selten treten auch auditive Fehlwahrnehmungen auf, welche ein breites Spektrum einnehmen können: Rauschen, Brummen, Knistern, Schrittgeräusche, Knall- und Explosionsgeräusche usw. über komplexere Geräusche (wie das Klingeln eines Telefons oder das Läuten der Türglocke) bis hin zu Musik und Stimmen. Die auditiven Ereignisse können ohne äußere Ursache auftreten oder auch durch externe – meist völlig anders geartete – Geräusche ausgelöst werden. Diese Halluzinationen (hypnagoge Halluzinationen (beim Einschlafen), hypnopompe Halluzinationen (beim Aufwachen)) können größtenteils bewusst gesteuert werden, wenn man geistesgegenwärtig genug ist, um sie als solche zu erkennen. Man kann sich z. B. eine 'Kinoleinwand' an die Zimmerdecke wünschen, auf der dann ein zunächst unwillkürlicher Traum oder eine Erinnerungssequenz beginnt. Ausgenommen von der Kontrolle sind dabei jedoch Details.

Menschen, die Schlafstarre zum ersten Mal bewusst erleben, kommen jedoch meist nicht auf die Idee, sie könnten selbst 'verantwortlich' sein, für das, was um sie geschieht. Nachdem sie erkennen, dass sie gelähmt sind, überkommt viele eine Urangst des Ausgeliefertseins und diese führt wahrscheinlich zum Projizieren der Befürchtungen. So jedenfalls erklären sich viele den Ablauf im Nachhinein.

Bewusstes Herbeiführen

Durch Klarträume kann ein Bewusstsein für den paralysierten Körper erreicht werden. Hierbei gelingt jedoch meist nicht das Öffnen der Augen und es kommt daher zu keinen Halluzinationen. Statt dessen kommen und gehen Traumsequenzen hinter geschlossenen Augen. Dasselbe gilt für die WILD-Technik, bei der man den Körper in den Schlaf sinken lässt, jedoch im Geist ohne Unterbrechung konzentriert einen Klartraum einleitet.

Häufig erleben Klarträumer ein sogenanntes falsches Erwachen. Sie glauben dann möglicherweise mit offenen Augen im Bett zu liegen, fühlen tatsächlich vage den physischen Körper und beginnen nun zum Beispiel Traumbilder in ihr geträumtes Schlafzimmer zu projizieren. Das Szenario kann also inhaltlich identisch erlebt werden, wie die für Schlafstarre typischen Halluzinationen, ist jedoch um ein vielfaches weniger intensiv. Für den Kenner beider Zustände sind diese daher unverwechselbar.

Außerkörperliche Erfahrungen

Das bewusste Erleben der Schlafstarre wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem bereits genannten Wahrnehmen von Sinneseindrücken im Zustand der Hypnagogie, von einigen Personenkreisen als ein Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende außerkörperliche Erfahrung angesehen.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bewegungsunfähigkeit_im_Schlaf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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