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Arsen(III)-chlorid



Strukturformel
Allgemeines
Name Arsen(III)-chlorid
Andere Namen

Arsentrichlorid

Summenformel AsCl3
CAS-Nummer 7784-34-1[1]
Kurzbeschreibung farblose, ölige, an der Luft rauchende Flüssigkeit
Eigenschaften
Molare Masse 181,2 g·mol−1
Aggregatzustand flüssig
Dichte 2,163 g·cm−3[1]
Schmelzpunkt −8,5 °C[1]
Siedepunkt 130,2 °C[1]
Dampfdruck

13 hPa[1] (20 °C)

Löslichkeit

mit Wasser exotherme Reaktion[1]

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I
Umweltgefährlich
N
Umwelt-
gefährlich
[2]
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53[2]
S: (1/2-)20/21-28-45-60-61[2]
MAK

nicht festgelegt, da cancerogen[1]

LD50

48 mg·kg−3[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Arsentrichlorid ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Arsen und Chlor mit der Summenformel AsCl3. Es ist eine farblose, ölige Flüssigkeit, die an der Luft raucht.

Inhaltsverzeichnis

Gewinnung und Darstellung

Arsentrichlorid kann durch Verbrennung von Arsen in Chlorgas gewonnen werden:

\mathrm{2\ As(s) + 3\ Cl_2(g) \rightarrow 2\ AsCl_3(g)}
Arsen verbrennt in Chlorgas zu Arsentrichlorid.

Als Ausgangsmaterial kann auch Arsen(III)-oxid dienen, über das wasserfreier Chlorwasserstoff bei 180–200 °C geleitet wird:

\mathrm{As_2O_3(s) + 6\ HCl(g) \rightarrow 3\ H_2O(g) + 2\ AsCl_3(g)}
Arsentrioxid reagiert mit Chlorwasserstoff zu Wasser und Arsentrichlorid.

Eigenschaften

Es zersetzt sich beim Erhitzen und unter Einfluss von Licht. Durch Luftfeuchtigkeit Bildung von korrosiven Dämpfen von Chlorwasserstoff und giftigem Arsen(III)-oxid. Reagiert heftig mit starken Oxidationsmitteln, Wasser, Basen.

Verwendung

Arsentrichlorid wird zum Beizen und Brünieren von Metallen verwendet.

Quellen

  1. a b c d e f g h Sicherheitsdatenblatt (alfa-aesar)
  2. a b c Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten“
 
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