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AmtsarztAls Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung – wie beispielsweise einem Gesundheitsamt – oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig ist. In Österreich trägt diesen Titel dagegen nur der beamtete Leiter der gesundheitspolizeilichen Abteilung einer Bezirksverwaltungsbehörde; in der Schweiz wird der Leiter des Gesundheitsdienstes in einem Gemeinwesen so bezeichnet. Amtsärzte in Deutschland sind insbesondere Fachärzte oder Fachärztinnen für das öffentliche Gesundheitswesen. Produkt-HighlightIm weiteren Sinne wird als Amtsarzt auch der für einen Sozialversicherungsträger tätige Vertrauensarzt bezeichnet.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Amtsarzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |