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AmtsarztAls Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung – wie beispielsweise einem Gesundheitsamt – oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig ist. In Österreich trägt diesen Titel dagegen nur der beamtete Leiter der gesundheitspolizeilichen Abteilung einer Bezirksverwaltungsbehörde; in der Schweiz wird der Leiter des Gesundheitsdienstes in einem Gemeinwesen so bezeichnet. Amtsärzte in Deutschland sind insbesondere Fachärzte oder Fachärztinnen für das öffentliche Gesundheitswesen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIm weiteren Sinne wird als Amtsarzt auch der für einen Sozialversicherungsträger tätige Vertrauensarzt bezeichnet.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Amtsarzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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