Die Medizinproduktebetreiber-Verordnung (§ 4 Abs. 2) fordert die sterile und keimfreie Aufbereitung von Medizinprodukten mit geeigneten validierten Verfahren. Die Validierung ist Grundlage für die Wirksamkeit maschineller Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisations-Prozesse und Voraussetzung für mehr
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