Teilnahme an einem Businessplan-Wettbewerb: So profitieren Gründer davon
Um aus einem Gründungsvorhaben ein profitables und erfolgreiches Unternehmen zu machen, gibt es kein Patentrezept. Doch es gibt einige Eckpunkte mehr
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Erfinder kann im Grunde jeder sein und ist auch als Gemeinschaftswerk im Team möglich. Nun stellt sich aber die Frage, welche Ideen patentiert werden können – vom chemischen Stoff bis hin zu einem besonderen Herstellungsverfahren, sollte es sich lediglich um eine Erfindung aus dem technischen Bereich handeln. Ausschließlich eine Lizenzvergabe lässt die Verwendung eurer Erfindung zu. Doch der Prozess von der Idee bis hin zum Patent ist lang und hält so manche Fehlerquellen für Gründer bereit.
Das Patent sollte möglichst früh angemeldet werden, denn wenn zwei unabhängig voneinander dieselbe Idee haben, bekommt derjenige das Patent, der die Patentanmeldung zuerst beim Patentamt eingereicht hat. Deshalb ist ein früher Anmeldetag zwar sehr wichtig, aber auch nicht einzig und allein ausschlaggebend: „Damit einer Anmeldung ein bestimmter Anmeldetag zukommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erfindung muss beispielsweise so beschrieben sein, dass sie für einen Fachmann ausführbar ist. Wenn man also bislang nur eine Idee für eine neue Erfindung hat und sich noch gar nicht im Klaren darüber ist, wie die Erfindung praktisch umgesetzt bzw. ausgeführt wird, kann man zwar eine Patentanmeldung einreichen, aber es kann sein, dass einem der Anmeldetag später gar nicht zuerkannt wird. In der Praxis ist das manchmal nicht leicht zu entscheiden, ob diese Voraussetzung bereits erfüllt ist. Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Breite der Patentansprüche, mit denen man den gewünschten Schutzumfang selber definieren kann. Wenn man einen sehr breiten Schutzumfang anstrebt, sollte man in der Patentanmeldung mehrere praktische Beispiele für die Erfindung angeben, um diesen großen Schutzumfang rechtfertigen zu können.
In solchen Fällen ist es manchmal sinnvoll, nach einer frühen ersten Anmeldung eine zweite Patentanmeldung einzureichen, wenn man in der Entwicklung einen Schritt weiter ist und konkrete Angaben zur Ausführung der Erfindung machen kann. Wenn beispielsweise für einen in der ersten Patentanmeldung beschriebenen chemischen Stoff ein weiteres Syntheseverfahren gefunden wird, kann man dieses Syntheseverfahren in die zweite Patentanmeldung neu aufnehmen.
Gründer aus den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie haben oftmals eine große Konkurrenz. Die Forschung und Entwicklung sollte daher möglichst früh im Hinblick auf Patentanmeldungen abgestimmt werden, damit keine wertvolle Zeit verloren geht. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Unternehmer der Gefahr von Patentverletzungen gegenüberstehen. Daher sollte man möglichst früh auch die Patentanmeldungen und Patente der Konkurrenz beobachten und analysieren, um zu verhindern, dass man womöglich zum Patentverletzer wird. Je früher sich die Gründerteams über die Schutzrechte der Wettbewerber informieren, desto eher kann man eine geeignete Umgehungsstrategie entwickeln, wie beispielsweise alternative technische Lösungen, Lizenzverhandlungen oder ähnliches.
Grundsätzlich sollte man wissen, dass ein Patent maximal 20 Jahre läuft – gerechnet ab dem Anmeldetag. In den meisten Fällen wird ein Patent allerdings nicht so lange aufrechterhalten. Das richtet sich nach der wirtschaftlichen Werthaltigkeit des Patents. Bei den heutigen Produktzyklen sind 20 Jahre eine sehr lange Zeit. Gleichzeitig muss man beachten, dass schon allein für das Prüfungsverfahren, also bis ein Patent überhaupt erteilt wird, mehrere Jahre ins Land gehen können. Ab der Veröffentlichung einer Patentanmeldung bis zur Patenterteilung hat der Patentanmelder zum Beispiel noch keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf Unterlassung der patentverletzenden Handlung, sondern kann nur eine angemessene Entschädigung verlangen. Daher ist es für Gründer, die ihre Kerntechnologie zum Patent anmelden, häufig wichtig, das Anmeldeverfahren schnell voranzutreiben. Dies ist häufig auch im Hinblick auf eingesetztes Risikokapital bzw. weitere Finanzierungsrunden von großer Bedeutung.
Auch während eines Businessplan-Wettbewerbs müssen Gründer einiges zum Thema Patente beachten, denn wichtig ist natürlich, dass ein Gründer seine Erfindungen geheim hält. Beim Science4Life Wettbewerb muss beispielsweise jeder Berater oder Juror eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Aber auch im Umgang mit möglichen Investoren, Kooperationspartnern, Kunden oder ähnlichem ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Hier sollten Geheimhaltungsvereinbarungen vor dem Austausch von relevanten Informationen abgeschlossen werden. Und auch nach der Einreichung einer Patentanmeldung kann es in bestimmten Konstellationen ungünstig sein, eine Erfindung zu publizieren. Das sollte im Zweifelsfall vorab mit einem Patentanwalt besprochen werden.
Zum Schluss: Drei Tipps zum Thema Patentanmeldungen für Gründer von Science4Life-Experte und Patentanwalt Dr. Georg J. Hoppe:
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