Eine neue Qualität des Dopings im Sport

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag stellt Ergebnisse des Projektes "Gendoping" vor

14.03.2008

Die Wissenschaftler sehen die Gefahr, dass eine Reihe neuer medizinisch-pharmazeutischer Methoden und Verfahren zur illegalen Leistungssteigerung im Sport missbraucht werden könnte. Die Brisanz des Themas Gendoping liegt in einem hohen vermuteten Missbrauchspotenzial bei bisher ungenügender Informationslage. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hat die medizinisch-biologische, die rechtliche und die gesellschaftliche Situation im Zusammenhang mit Gendoping untersucht. Daraus kann bereits heute ein Informations- und Handlungsbedarf in Bezug auf Gendoping abgeleitet werden. Die wichtigsten Ergebnisse wurden in einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses und des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin vorgestellt und diskutiert.

Gendoping ist der Missbrauch von gen- und zelltherapeutischen Verfahren einerseits und der Missbrauch von Methoden zur gezielten Manipulation der Genaktivität durch hochspezifische Medikamente andererseits. Ein zukünftiger Missbrauch dürfte vor allem darauf abzielen, Muskulatur aufzubauen, den Körper besser mit Sauerstoff zu versorgen und die Energiebereitstellung zu verbessern. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat keine Hinweise, dass Szenarien von Menschenselektion oder -züchtung für sportliche Leistungssteigerungen in absehbarer Zukunft technisch machbar wären.

Medizinische Forschungsansätze zielen auf die Behandlung kranker Menschen. Nebenwirkungen und potenzielle Risiken wegen der missbräuchlichen Verwendung durch gesunde, zum Teil physisch extrem belastete Sportler sind hingegen kein Gegenstand medizinischer Forschung. Die derzeitige Dopingsituation lässt jedoch vermuten, dass sich einzelne Sportler auch durch unbekannte gesundheitliche Risiken und mögliche Nebenwirkungen bis hin zum Tod nicht abschrecken lassen. Darüber hinaus werden einzelne Personen nicht warten, bis eine wissenschaftlich fundierte Arzneimittel- oder Therapiezulassung vorliegt.

"Ein entscheidender Faktor, der die Anwendung von Gendoping begrenzen kann, ist die Nachweisbarkeit", stellt Dr. Katrin Gerlinger, die Leiterin des Projektes Gendoping beim TAB, fest. "Durch die steigende Vielfalt der Dopingmöglichkeiten wird ein Nachweis mindestens so aufwendig wie bisher, wahrscheinlich sogar noch viel aufwendiger."

Nachweisverfahren sind aber die Voraussetzung für eine gerichtsfeste Sanktionierung. Auch wenn die Welt-Anti-Doping-Agentur einige Projekte zum Nachweis von Gendoping fördert, ist der Weg bis zu einem anwendbaren Test, der vor einem Gericht als Beweismittel standhält, voraussichtlich noch lang. Ohne einen gerichtsfesten Beweis greifen die bestehenden Dopingkontroll- und -sanktionssysteme des organisierten Sports nicht (wie heute schon beim Doping mit Wachstumshormonen und Formen des Blutdopings). Durch Gendoping wird sich diese Situation verschärfen.

"Es gibt viele Einfallstore für Gendoping", befürchtet Professor Dr. Armin Grunwald, Leiter des TAB und des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse im Karlsruher Institut für Technologie. "Wir sehen sie, analog zu den konventionellen Dopingmethoden, vorrangig im Spitzensport, aber auch im ehrgeizigen Bodybuilding zum Muskelaufbau und - zeitlich versetzt - beim Muskelerhalt im Graubereich zwischen Therapie, Life-Style und Missbrauch."

Das bestehende System von Dopingkontrolle und Sanktion innerhalb des Spitzensports kann Doping nur begrenzt verhindern. Deshalb sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um zu vermeiden, dass durch Gendoping die Dopingspirale eine weitere Drehung erhält und Erfolge im Anti-Doping-Kampf entwertet werden. Das TAB sieht vier Elemente einer spezifischen Anti-Gendopingstrategie:

- Kontinuierliche Beobachtung gendoping-relevanter wissenschaftlicher Trends und pharmazeutischer Entwicklungsvorhaben im Sinne eines Frühwarnsystems

- Forschung und Entwicklung im Bereich Nachweis, Test, Kontrollverfahren

- Konkretisierung der Doping-Verbotsliste, um die Bestimmtheit der bestehenden Straftatbestände zu gewährleisten

- Aufklärung und Information (Gendoping-Prävention sollte als eigenständige Aktivität zusätzlich zum Dopingkontroll- und -sanktionssystem etabliert werden und alle Risikogruppen in den Blick nehmen).

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