Marteks europäisches ARA-Patent bestätigt, Anspruchumfang reduziert

03.05.2005

Martek Biosciences Corporation gab bekannt, dass die Einspruchsabteilung des europäischen Patentamtes das europäische Arachidonsäureöl (ARA) Patent in einer veränderten Form mit engeren als den ursprünglich erteilten Ansprüchen bestätigt hat. Martek erklärte, dass das Patent weiterhin einen wichtigen Teil des geistigen Eigentum-Portfolios des Unternehmens darstellt. Die veränderten Ansprüche des Patents beziehen sich auf Pilz-ARA-Öl im Zusammenhang mit Marteks Bemühungen um eine EPA-freie Babynahrung, was für Martek einen wertvollen Präzedenzfall für die Ausdehnung seines ARA-Patents auf ganz Europa darstellt. Martek ist der Auffassung, dass die Gegner des Patents Berufung gegen das Urteil einlegen werden.

Im Bemühen, die Patentansprüche zu erweitern, hat Martek ebenfalls die Absicht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. In dem Moment, wo Martek Berufung einlegt, wird das ursprüngliche Patent für die Dauer des Berufungsverfahrens, die voraussichtlich bis zu zwei Jahre betragen wird, wieder in Kraft gesetzt. Als weiteren Schritt plant das Unternehmen in Kürze eine oder mehrere Einreichungen auf der Grundlage des ursprünglichen ARA-Öl Patents zu tätigen, die darauf ausgerichtet sein werden, den Schutz sowohl durch das Patent als auch durch anderes geistiges Eigentum im Zusammenhang mit ARA zu erweitern. Darüber hinaus hat das Unternehmen Patentansprüche zu ARA und anderen Anwendungen in Europa angemeldet, die, wenn sie anerkannt werden, einen weiteren, wichtigen Schutz des geistigen Eigentums bieten würden.

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