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Wartezeit (AMG)



Die Wartezeit im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist die Zeit, die nach der letzten Anwendung eines Arzneimittels an einem Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier, einzuhalten ist.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Konsumenten von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft nicht durch Arzneimittelrückstände geschädigt werden.

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