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Erste Verordnung zum Geräte- und ProduktsicherheitsgesetzDie Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, 1. GPSGV) enthält die für Deutschland geltenden Bestimmungen zur Beschaffenheit elektrischer Geräte.
Weiteres empfehlenswertes FachwissenMit dieser Verordnung wird die europäische Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung gilt für „Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom, soweit es sich um technische Arbeitsmittel oder verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände oder Teile von diesen handelt." Sie gilt nicht für
Nach § 2 Abs. 1 dieser Richtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Erste_Verordnung_zum_Geräte-_und_Produktsicherheitsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |