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Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz



Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, 1. GPSGV) enthält die für Deutschland geltenden Bestimmungen zur Beschaffenheit elektrischer Geräte.

Basisdaten
Kurztitel: Erste Verordnung zum Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz
Voller Titel: Verordnung über das Inverkehrbringen
elektrischer Betriebsmittel zur
Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Gefahrenabwehr / Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: 1. GPSGV
FNA: 8053-4-1
Datum des Gesetzes: 11. Juni 1979 (BGBl. I 1979, S. 629)
Aktuelle Fassung: 1. Mai 2004 (BGBl. I 2004, S. 2)

Mit dieser Verordnung wird die europäische Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die Verordnung gilt für „Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom, soweit es sich um technische Arbeitsmittel oder verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände oder Teile von diesen handelt."

Sie gilt nicht für

  1. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
  2. elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel,
  3. elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
  4. Elektrizitätszähler,
  5. Haushaltssteckvorrichtungen,
  6. Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
  7. spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft angehören. Sie gilt ferner nicht für die Funkentstörung elektrischer Betriebsmittel.

Nach § 2 Abs. 1 dieser Richtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn

  1. sie entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind,
  2. sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Erste_Verordnung_zum_Geräte-_und_Produktsicherheitsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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