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Stammzell-Forschung: Münchner Bioethik-Kommission für Lockerung

19.12.2007 - (dpa) Die Bioethik-Kommission der bayerischen CSU-Landesregierung hat eine Lockerung und Ausweitung der umstrittenen Stammzell-Forschung vorgeschlagen. Die Kommission forderte einen Verzicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland. Stattdessen soll in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob die Stammzellen den ethischen Kriterien entsprechen. Die Kommission empfahl außerdem, Stammzellen künftig auch für Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten zuzulassen. Bisher ist ausschließlich die Forschung erlaubt.

 
In der CDU ist seit dem Parteitag von Hannover Anfang Dezember wegen möglicher Lockerungen in der Stammzell-Forschung ein heftiger Streit entbrannt. Nach geltendem Recht dürfen nur Stammzellen nach Deutschland importiert werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Außerdem dürfen ausdrücklich nur Stammzellen verwendet werden, die nicht im Auftrag deutscher Forscher gewonnen wurden. Grund ist, dass ein Embryo abstirbt, wenn Stammzellen aus ihm gewonnen werden.
 
Sollte ein Stichtag beibehalten werden, fordert die Münchner Kommission, diesen in Richtung Gegenwart zu verschieben, damit deutsche Forscher auch auf neuere Stammzell-Linien Zugriff haben. Außerdem plädierte die Kommission dafür, dass deutsche Forscher ausdrücklich von Strafen ausgenommen bleiben, wenn sie im Ausland an Stammzell-Forschung beteiligt sind.
 
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