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Basler Appell gegen Gentechnologie: Nationalrat öffnet fremdnütziger Forschung die Tür

08.10.2007 - Am 3. Oktober 2007 stand das vom Basler Appell gegen Gentechnologie massiv kritisierte «Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin» des Europarats auf der Traktandenliste des Nationalrats. Die Grosse Kammer befürwortet eine vorschnelle Ratifizierung dieser Bioethikkonvention, obwohl das Humanforschungsgesetz noch aussteht .

 
Im Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin werden erstmals auf internationaler Ebene die wichtigsten Grundsätze in den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, Genetik, Organentnahme für Transplantationszwecke und medizinische Forschung verbindlich geregelt. Das Übereinkommen, kurz auch «Bioethikkonvention» genannt, trat 1999 in Kraft. Doch wegen seiner zu liberalen Grundsätze wurde es bis heute von Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich nicht ratifiziert.
 
In der Schweiz soll sich dies nun ändern. Der Nationalrat folgte heute der Empfehlung der vorbereitenden Kommission und befürwortete eine vorschnelle Ratifizierung mit 121 zu 17 Stimmen. Damit wird der fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen hier in der Schweiz der Weg geebnet. Dies ist insofern nur schwer nachzuvollziehen, als die nationale Gesetzgebung zum Thema noch in den Kinderschuhen steckt. Die Vernehmlassung zum Humanforschungsgesetz ist erst gerade abgeschlossen; das Inkrafttreten des ebenfalls stark umstrittenen Gesetzes ist nicht vor 2010 zu erwarten. Auch der übergeordnete Verfassungsartikel wurde im Parlament noch nicht behandelt.
 
Geht es nach dem Nationalrat, soll das Pferd nun von hinten aufgezäumt werden. Anstelle der dringend notwendigen öffentlichen Debatte darüber, auf welche ethischen Standards man sich in der Schweiz festlegen will, sollen nun Fakten geschaffen werden, die durch die Hintertür einen Paradigmenwechsel einleiten. Denn mit der Befürwortung der Bioethikkonvention wird besonders schutzwürdigen Menschen das Grundrecht auf Unversehrtheit abgesprochen.
 
Eine Sistierung des Geschäfts ist aus der Sicht des Basler Appells gegen Gentechnologie unbedingt notwendig, damit eine öffentliche Diskussion lanciert werden kann. Nur so ist es möglich, dass die Debatte um die Forschung am Menschen in der Schweiz auch wirklich geführt wird. Wichtige ethische Grundwerte dürfen nicht unüberlegt und im Eilzugtempo untergraben werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Kleine Kammer ein Einsehen hat und dem Geschäft im letzten Moment den Riegel schiebt.
 
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