Das merkmalsbedingende Gen liegt auf dem Y-Chromosom. Bei diesem Erbgang erfolgt die Merkmalsausprägung nur bei Männern, wodurch ein merkmalstragender Mann auch nur merkmalstragende Söhne haben kann. Es sind, im Gegensatz zu den X-chromosomalen Erbgängen, bei dem holandrischen Erbgang sehr wenige Erbkrankheiten bekannt.
Ein Beispiel für ein so vererbtes "normales" Merkmal (ohne Krankheitswert) wäre starker Haarwuchs im äußeren Gehörgang.