Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vinylchlorid (Chlorethen), abgekürzt VC, ist ein farbloses, brennbares, narkotisierendes Gas mit leicht süßlichem Geruch. Es ist die Grundsubstanz zur Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC).
Bei der Herstellung von Vinylchlorid wird in einem ersten Schritt aus Ethen und Chlor durch so genannte „Direktchlorierung“ 1,2-Dichlorethan erzeugt. In einem nachgeschalteten Schritt wird dieses unter Abspaltung von Chlorwasserstoff zu Vinylchlorid umgesetzt.
Eigenschaften
Vinylchlorid ist leicht entflammbar (Zündtemperatur 435 °C). Bei einem Luftvolumenanteil von 3,8 bis 31 Prozent ist es explosiv. Vinylchlorid kondensiert bei −13,9 °C und erstarrt bei −154 °C.
Vinylchlorid polymerisiert bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme zu PVC. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Vinylchlorid löst sich fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser.
Sicherheitshinweise
Lange Zeit galt Vinylchlorid als relativ wenig giftig mit lediglich leicht betäubender Wirkung und Reizung der Augen. Über giftige Wirkungen beim Menschen wurde erstmals Mitte der 60er-Jahre berichtet. Erst Anfang der 70er-Jahre wurde das klinische Bild der sogenannten Vinylchlorid-Krankheit als systematisch erkannt. Vinylchlorid führt zu Schädigung der Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen und Haut. Außerdem ist es als krebserzeugend eingestuft.
Die Grenzwerte für die maximale Vinylchlorid-Konzentration am Arbeitsplatz wurden laufend herabgesetzt: 1966 betrug der MAK-Wert 500 ppm, 1971 100 ppm und 1974 50 ppm. Wegen der inzwischen erwiesenen Karzinogenität kann heute kein MAK-Grenzwert festgelegt werden.
Bei der Handhabung sind als Schutzmaßnahmen Atemschutz und Vollschutz notwendig. Die Lagerung erfolgt in Druckdosen und -zylindern.
Weitere Angaben
Luftgrenzwert (TRGS 900):
bei bestehenden Anlagen VC- und PVC-Herstellung: 8 mg · m−3 bzw. 3 ml · m−3 (TRK); bei übrigen Anlagen: 5 mg · m−3 bzw. 2 ml · m−3 (TRK).
Krebserzeugend der Kategorie K1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
Quellen
↑ abcdef Eintrag zu Vinylchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 14.12.2007 (JavaScript erforderlich)