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SGU (Regelwerk)

SGU steht für (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Begriff aus dem SCC-Regelwerk.

Die Mitarbeiter müssen in folgenden Bereiche des SGU unterwiesen werden und darüber eine Prüfung ablegen:

  • A Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
  • B Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
  • C Umgang mit Gefahrstoffen
  • D Brand- und Explosionsgefahr
  • E Arbeitserlaubnisschein-Verfahren und Arbeiten in engen Räumen
  • F Einsatz von Werkzeugmaschinen, Handwerkzeugen, Baumaschinen und -geräten, Schweiß- und Elektrogeräten sowie sonstigen Arbeitsmitteln
  • G Förder- und Hebetechnik, Verkehswege
  • H Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
  • I Persönliche Schutzausrüstung


Das SCC-Regelwerk schreibt vor, das die zertifizierte Firma einen SGU-Koordinator beschäftigen muss, der ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit ist.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel SGU_(Regelwerk) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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