Rimonabant ist ein Arzneistoff, der als Appetitzügler zur Behandlung des Übergewichts eingesetzt wird und zur Raucherentwöhnung von dem Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis entwickelt wurde. Rimonabant greift in das körpereigene Cannabinoid-System (Endocannabinoidsystem) ein und vermittelt seine Wirkung über eine Hemmung von Cannabinoid-Rezeptoren des Subtyps CB1. Dieser Wirkstoff wird seit 2006 unter dem Markennamen Acomplia® angeboten. In den USA wurde die Substanz wegen ihrer psychiatrischen Schadwirkungen nicht zugelassen, in der EU werden die Risiken von Rimonabant intensiv diskutiert (siehe Zulassung).
Rimonabant ist als Arzneistoff zusätzlich zu Diät und Bewegung zur Behandlung einer Adipositas (BMI >= 30 kg/m2) oder übergewichtiger Patienten (BMI > 27 kg/m2), die darüber hinaus einen oder mehrere Risikofaktoren wie Typ-2-Diabetes oder Dyslipidämie aufweisen, zugelassen.
Kontraindikationen
Rimonabant darf nicht bei Patienten mit Depression angewendet und nicht verordnet werden, wenn der Patient gleichzeitig ein Antidepressivum einnimmt. Bei Auftreten depressiver Symptome muss Acomplia sofort abgesetzt werden.[1]
Wirksamkeit, Klinische Studien
In den zulassungsrelevanten klinischen Studien verloren die mit Rimonabant behandelten Patienten etwas mehr Gewicht (4-5%) als diejenigen Teilnehmer, die Scheinmedikament (Placebo) erhielten. Nach Absetzen des Medikaments steigt das Körpergewicht wieder an ("Jojo-Effekt").[2]
In den mit über 6600 Patienten durchgeführten RIO-Studien wurde zusätzlich zur Gewichtsreduktion ein positiver Effekt auf die metabolischen Risikofaktoren gezeigt. Die Werte des umgangssprachlich "guten Cholesterins" HDL stiegen, die Triglycerid-Werte und die Insulinresistenz bei Typ-2-Diabetikern sanken. In der nicht zulassungsrelevanten SERENADE-Studie senkte Rimonabant bei nicht-vorbehandelten Typ-2-Diabetikern den HbA1c-Wert und das Gewicht. Die Aussagekraft dieser Studien ist durch hohe Abbruchraten von 40-50% stark eingeschränkt.
Bei Einnahme der vorgeschriebenen Einnahmemenge (20mg) können unerwünschte psychische Wirkungen auftreten: Depressionen (bei 2,9 % der Patienten, unter Placebo: 1,5 %), Angstgefühl (1,1 %, Placebo: 0,4 %) und Übelkeit (1,3 %, Placebo: <0,1 %). Patienten die zuvor wegen Depressionen behandelt worden sind, sollten diesen Wirkstoff nicht einnehmen. Eine gefährliche Nebenwirkung sind durch Rimonabant ausgelöste Suizidgedanken.[3] Weitere mögliche unerwünschte Wirkungen sind Gedächtnisstörungen und vermutlich auch Krampfanfälle.
Der US-Pharmakologe Piomelli arbeitet an einem Wirkstoff gegen Depressionen, der auf dem gleichen Wirkprinzip basiert, jedoch Rimonabant entgegengesetzt wirkt.
Zulassung
Ursprünglich wurde Rimonabant auch zur Raucherentwöhnung entwickelt. Eine entsprechende Zulassung wurde sowohl von der EU-Arzneimittelbehörde EMEA als auch von der amerikanischen Food and Drug Administration abgelehnt, da klinische Studien keinen ausreichenden Nachweis für die Wirksamkeit von Rimonabant zur Raucherentwöhnung erbrachten.[4].
Wegen des erhöhten Suizidrisikos wird Rimonabant in den USA auch als Abmagerungsmittel nicht auf den Markt kommen. Ein FDA-Gutachtergremium[5] hat im Juni 2007 einstimmig die Zulassung abgelehnt, die endgültige Entscheidung war für den 27. Juli 2007 angekündigt.[6] Die Herstellerfirma ist jedoch der offiziellen Ablehnung durch Rücknahme des Zulassungsantrags zuvorgekommen.[7]
Das Gutachtergremium der Europäischen Arzneimittelagentur hat aufgrund der FDA-Entscheidung die Risiken von Rimonabant neu bewertet.[8] Im Ergebnis darf Acomplia an depressive Patienten nicht mehr verschrieben werden, auch die gleichzeitige Einnahme von Antidepressiva gilt jetzt als Kontraindikation.[9] Die EU-Zulassung von Acomplia erfolgte 2006 ohne eingehende Prüfung möglicher Risiken; diese sollten mittels eines Pharmakovigilanz-Programms ermittelt werden.[10]
Am 27. Juli 2007 hat das BfArM einen Rote-Hand-Brief [1]über die vorgesehene Einschränkung der Anwendung von Rimonabant angekündigt.[11]
Kostenübernahme
Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stuft das Präparat als Lifestyle-Medikament ein, weil es sich bei Acomplia um ein "Arzneimittel handelt, [dessen] Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist". [12] In Deutschland ist daher eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Österreich: Auch in Österreich, wo im Laufe des Jahres 2007 eine arzneimittelrechtliche Zulassung erwartet wird, darf Rimonabant nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.[13]
Schweiz: In der Schweiz ist Rimonabant in der Spezialitätenliste aufgeführt und wird mit speziellen Auflagen durch die Grundversicherung übernommen.[14]
Rimonabant wird in Schweden, Dänemark und Irland von den Krankenkassen erstattet.[15]
Quellen
↑ EMEA/CHMP: Questions and Answers on the Safety of ACOMPLIA (RIMONABANT), 19 Juli 2007.