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Cyclobarbital
| Steckbrief |
| Name (INN) |
Cyclobarbital |
| Wirkungsgruppe |
Barbiturat
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| Handelsnamen |
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| Klassifikation |
| ATC-Code |
N05CA10 |
| CAS-Nummer |
52-31-3 |
| Verschreibungspflichtig: Ja |
Ähnliche Arzneistoffe suchen
| Fachinformation (Cyclobarbital) |
| Chemische Eigenschaften |
IUPAC-Name: 5-(1-Cyclohexen-1-yl)-5-ethyl-(1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion |
| Summenformel |
C12H16N2O3 |
| Molare Masse |
236,267 g/mol |
Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d.h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt.
Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[1]
Rechtsstatus
Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Quellen und Verweise
- ↑ Netzeitung vom 12. August 2007
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Weitere Informationen zum Suchbegriff
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