Bevacizumab ist ein monoklonaler Antikörper aus der Gruppe der Immunglobuline (IgG1). Er bindet an den Vascular Endothelial Growth Factor (VEGF), einen Wachstumsfaktor der Gefäßneubildung. Durch die Blockade dieses Faktors wird das Gefäßwachstum innerhalb solider Tumore gehemmt.
Indikation
Bevacizumab ist seit Frühjahr 2005 unter dem Handelsnamen Avastin® (Roche) als Medikament der ersten Wahl (zur sogenannten First-Line-Therapie) gegen metastasierte kolorektale Karzinome zugelassen. Die Zulassung erfolgte für die Kombination mit 5-Fluorouracil/Folinsäure oder mit 5-Fluorouracil/Folinsäure plus Irinotecan.
Es laufen augenblicklich zahlreiche Studien, die die Wirksamkeit bei anderen Tumoren untersuchen. Hierzu gehört z. B. eine Studie zur Anwendung von Avastin in der Chemotherapie in Kombination mit Cisplatin/Gemcitabine bei fortgeschrittenem Lungenkrebs[1].
Anwendung in der Augenheilkunde
Seit kurzem wird Bevacizumab experimentell auch bei Gefäßneubildungen der Aderhaut des Auges (choroidalen Neovaskularisationen), also bei der feuchten Form der altersabhängigen Makuladegeneration sowie bei Makulaödem an diversen größeren Zentren intravitreal (in den Glaskörper des Auges) gespritzt. Dies führt zum Wachstumsstopp der irregulär gewachsenen Gefäße unter der Netzhaut und teilweise sogar zu deren Zurückbildung. Beim Makulaödem hat sich die gefäßabdichtende Wirkung von Bevacizumab als nützlich erwiesen. Für die augenärztlichen Indikationen ist das Medikament nicht zugelassen, wird jedoch auf breiter Front angewendet (Off-Label-Use). Es bedarf daher der expliziten Zustimmung des Patienten zur Behandlung und der ausführlichen Aufklärung über deren Risiken.
Eine mit Bevacizumab verwandte Substanz, das Ranibizumab (Lucentis®), ist in einigen Ländern und mittlerweile auch in Deutschland für die Verwendung in der Augenheilkunde zugelassen. Dieses Medikament soll den Vorteil haben, dass es durch die kleinere Proteinstruktur noch besser durch die Netzhaut dringt. In klinischen Studien ist Lucentis bislang das einzige Medikament, das bei der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration bei einem größeren Teil der Patienten zu einer Sehverbesserung führen konnte. Zu Avastin sind diese Studien nicht durchgeführt worden. Da das Medikament in Deutschland erst vor kurzem zugelassen wurde, ist die Kostenerstattungssituation durch die Krankenkassen leider noch ungeklärt.
Zwangszulassung zur Behandlung altersbedingter Makuladegeneration
Im Oktober 2007 äusserte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, eine Zwangszulassung von Bevacizumab (Avastin®) zu erwägen. Dem Avastin-Hersteller Roche, der sich zu zirka 30 Prozent im Besitz von Novartis befindet, wurde vorgeworfen, absichtlich keine Zulassung von Avastin für die Behandlung von altersbedingter Makuladegeneration beantragt zu haben. Durch die Anwendung von Bevacizumab könnten die Kosten für eine Jahrestherapie eines AMD-Patienten um den Faktor 270 von 18.000 Euro auf ca. 400 Euro gesenkt werden. Nach Angaben des Verordnungsreport-Herausgebers Ullrich Schwabe entspräche dies einer Senkung der Gesamtbehandlungskosten der 485.000 AMD-Patienten von 8,9 Mrd. auf 32 Mio. Euro.[2]
Nebenwirkungen
Allgemeine
Bei systemischer Verabreichung z. B. als Infusion können als Nebenwirkungen auftreten: