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02.12.2008: (dpa) Das Europäische Patentamt in München hat eine Grundsatzentscheidung zu menschlichen Stammzellen getroffen. Demnach dürfen solche Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, in Europa kein Patent erhalten. Das Patentamt stütze sich bei der Entscheidung auf eine Richtlinie der EU und das Europäische Patentübereinkommen, teilte ein Sprecher des Amtes am mit. Eine amerikanische Forschungsstiftung hatte ein Patent auf solche Stammzellen beantragt.

Der Beschluss des Patentamtes ist der Schlusspunkt in einem 13-jährigen Verfahren. Das Patent war bereits 1995 angemeldet worden. Nachdem die Europabehörde damals den Schutz für das Verfahren versagte, hat die US-Stiftung dagegen Widerspruch eingelegt. Die Große Beschwerdekammer des Patentamts bestätigte nun die ablehnende Haltung von früher.

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