Merck-Generikatochter gewinnt Omeprazol-Patentstreit gegen AstraZeneca in Großbritannien

23.10.2002

Ein britisches Berufungsgericht hat gestern ein bereits im März ergangenes Urteil des High Court bestätigt und eine Berufungsklage des Pharmaunternehmens AstraZeneca abgewiesen. Damit sind zwei Formulierungspatente für Omeprazol von AstraZeneca im britischen Markt nunmehr für ungültig erklärt. Darüber hinaus muss AstraZeneca den beteiligten Unternehmen die Kosten für das Verfahren erstatten.

Omeprazol ist der Wirkstoff von Losec® bzw. Prilosec®, einem der weltweit umsatzstärksten Arzneimittel, das von AstraZeneca zur Behandlung von Magen-/Darm-Geschwüren vertrieben wird. Bereits im Vorfeld des Berufungsverfahrens hatten britische Generika-Hersteller, darunter die Merck-Tochtergesellschaft Generics UK, Omeprazol am Markt eingeführt.

Die Entscheidung des britischen Gerichts steht in Widerspruch zu einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Stellungnahme eines Bezirksgerichtes in den USA, in der die beiden Formulierungspatente im US-Markt für weiterhin gültig befunden wurden. Ein abschließendes Urteil hierzu wird in diesen Tagen erwartet.

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