Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes gestartet

22.07.2013 - Deutschland

Unter dem Titel "Von der Praxis für die Praxis - erfolgreiche Etablierung klinischer Krebsregister" fand in Regensburg die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) statt. Das am 9. April in Kraft getretene KFRG verpflichtet die Länder, flächendeckende klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten. Gleichzeitig wurden die notwendigen Finanzierungsregelungen getroffen. Durch klinische Krebsregister soll die Qualität der Krebsbehandlung gezielt verbessert und Qualitätsvergleiche zwischen Behandlern ermöglicht werden. Die Veranstaltung in Regensburg gab Gelegenheit, einen Einblick in die Arbeit bestehender klinischer Krebsregister zu gewinnen und in einen Erfahrungsaustausch einzusteigen. Diese neuen Arbeitskontakte sind ein wichtiger Schritt, um die Abstimmung aller Beteiligten im Sinne einer möglichst einheitlichen und an Qualität ausgerichteten Einführung der klinischen Krebsregister zu erreichen.

Das KFRG verfolgt mit dem flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister folgende Ziele:

  • Herstellung von umfassender Transparenz über die Qualität der onkologischen Versorgung,
  • Beseitigung von Qualitätsdefiziten durch die Erkenntnisse aus der klinischen Krebsregistrierung,
  • Unmittelbar patientenbezogene Qualitätsverbesserungen zum einen durch die Etablierung eines Systems des voneinander Lernens mit der Orientierung an den besten Ergebnissen und zum anderen durch das Zusammenführen der für die Behandlung relevanten Informationen aus den verschiedenen                Versorgungsbereichen und
  • Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung insgesamt z.B. durch Forschungsaktivitäten auf der Grundlage der Daten aus der klinischen  

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