Neue Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln

Schutz der Patienten vor irreführenden Arzneimittelbezeichnungen: Zulassungsbehörden BfArM und PEI setzen Industrie mit neuer Leitlinie engere Grenzen

21.03.2013 - Deutschland

Einen verbesserten Schutz der Patientinnen und Patienten vor irreführenden Arzneimittelbezeichnungen haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)  und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) jetzt auf den Weg gebracht. Mit der neuen „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ setzen die beiden Bundesoberbehörden der Industrie deutlich engere Grenzen bei der Auswahl von Arzneimittelnamen und ihren Zusätzen. Ziel ist es, Verwechslungen und Fehlanwendungen durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen künftig verlässlich auszuschließen. Eindeutige und verwechslungssichere Bezeichnungen von Arzneimitteln sollen als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmal gestärkt werden und zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr beitragen. Davon profitieren Patienten, Ärzte und Apotheker gleichermaßen.

Mit der neuen Leitlinie reagieren BfArM und PEI auf einen Trend in der Pharmaindustrie, bei der Entwicklung neuer Arzneimittelbezeichnungen verstärkt auch Marketingstrategien in den Vordergrund zu stellen. So wurden immer häufiger verharmlosende Arzneimittelnamen und verwirrende Namenszusätze wie „super“ oder „express“ beantragt. Mit der neuen Leitlinie geben BfArM und PEI der pharmazeutischen Industrie bereits im Vorfeld eines Antrages klare Arbeits- und Entscheidungshilfen an die Hand. Damit sollen langwierige Auseinandersetzungen um nach Ansicht der Behörden irreführende Namen zukünftig schneller entschieden werden. Dies geschieht im Sinne der Patientensicherheit und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Die neue Leitlinie ist eines der Ergebnisse des „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit  gemeinsam mit weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen.

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