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Sarggeburt



Die Sarggeburt ist ein alter Begriff aus der Rechtsmedizin und bezeichnet das Phänomen, dass bei Leichen durch bakterielle Fäulnis und die entstehenden Faulgase eine Dunsung mit erheblichem Druckaufbau einhergeht, der zum allmählichen Austreiben eines toten ungeborenen Kindes aus einer verstorbenen Schwangeren führt.

Die Geburt eines lebenden Kindes von einer verstorbenen Frau wird hingegen gemeinhin nicht Sarggeburt genannt.

Siehe auch Totgeburt, Steinkind, Lebendgeburt, Säuglingssterblichkeit, Fehlgeburt, Frühgeburt, Übertragung (Geburt), Mangelgeburt, Risikogeburt

 
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