Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
MedizinproduktebetreiberverordnungDie Medizinproduktebetreiberverordnung ist gültig für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG). Sie ist aufgrund des MPG erlassen worden und zugleich das Regelwerk für alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten.
Produkt-HighlightNach dieser Verordnung dürfen Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Des Weiteren dürfen sie nur von Personen, die eine entsprechende Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung besitzen, errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Die MPBetreibV schließt Medizinprodukte aus, die für die klinische Erprobung bestimmt sind oder nicht im gewerblichen Einsatz sind (Heimgeräte). Inhalt der Verordnung
Siehe auch
|
||||||||||||||||||||||||||||
| Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Medizinproduktebetreiberverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. | ||||||||||||||||||||||||||||
- Wie Immunzellen im Labor angestachelt werden - Oncotyrol-Nachwuchsforscher gewinnen Eduard-Wallnöfer-Preis für Forschung gegen Krebs
- Analytica China 2008 erwartet Rekordergebnis
- Neu identifiziertes Gen ermöglicht höhere Zuckerrübenerträge
- MorphoSys erschließt neue Antikörper-Märkte - "Antibodies by Design" entwickelt Forschungs-Antikörper
- Asian Biosafety Practices Fall Short of International Standards



