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Hausgeburt



Eine Hausgeburt ist eine Form der außerklinischen Geburt. Sie findet, im Gegensatz zu Geburten in Krankenhaus oder Geburtshaus, in einer Privatwohnung statt.

Hausgeburten werden von einer verantwortlichen Hebamme begleitet. In der Regel ist kein Arzt beteiligt. Treten während der Geburt Komplikationen auf, die eine ärztliche Betreuung notwendig machen, wird ein Arzt oder eine Ärztin zugezogen oder die Geburt in ein Krankenhaus verlegt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren Hausgeburten in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Erst mit einer flächendeckenden Versorgung mit Krankenhäusern und Krankenversicherungen für alle Menschen in reichen Ländern wurde die klinische Geburt zur dominierenden Art der Geburt. Während in armen Ländern auch heutzutage die Hausgeburt (oft mangels Alternativen) die vorherrschende Geburtsweise ist, kommen in Industrieländern die meisten Kinder im Krankenhaus auf die Welt.

Durch die klinische Geburt und die damit verbesserten medizinischen Bedingungen konnte die Anzahl an Todesfällen für Mutter und Kind deutlich gesenkt werden. In Notfällen, die früher zum Tod der Mutter oder des Kindes führten, reichen heute beispielsweise Routineeingriffe aus, um beide zu retten. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts galt eine Hausgeburt in vielen Industrieländern aus diesen Gründen vielerorts als exotisch und unvernünftig. Diese Einstellung hat sich zum Ende des vergangenen Jahrhunderts wieder gewandelt. Heutzutage liegt es in der Entscheidung der Mutter, welche Geburt sie wählt. Ebenso wächst die Sensibilität für krankenhausspezifische Risiken. In einigen Ländern werden Hausgeburten sogar staatlicherseits wieder gefördert, etwa in den Niederlanden.

Gründe und Chancen

Vorteil einer Hausgeburt ist die garantierte 1-zu-1-Versorgung durch eine Hebamme, die bei einer Klinikgeburt nicht immer sichergestellt ist.

Individuelle Gründe für eine Hausgeburt liegen vor allem in der vertrauten Atmosphäre und der Betreuung durch bekannten Menschen in der eigenen Wohnung. Viele Frauen wünschen sich für die Geburt eine gewohnte Umgebung, in der sie sich wohlfühlen und entspannen können. Eine Hausgeburt kann in Absprache mit der Hebamme ganz individuell vorbereitet werden. So fällt es gegebenenfalls leichter, die Merkmale einer sanften Geburt im Sinne von Frederick Leboyer oder Michel Odent zu erfüllen. Allerdings bieten inzwischen auch viele Kliniken den Frauen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Krankenhausgeburt (z.B. eine Wassergeburt) an, so dass auch hier die oben genannten Merkmale häufig erfüllt werden können.

Bei einer gesunden, jungen Frau, einem gesunden Kind und einem gut erreichbaren Krankenhaus spricht aus Risikoerwägungen nichts gegen eine Hausgeburt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt: „Können alle absehbaren Komplikationen ausgeschlossen werden, ist nichts gegen eine Geburt in den eigenen vier Wänden einzuwenden.“[1] Während bei klinischen Geburten relativ häufig medizinische Eingriffe wie Dammschnitte, die Verabreichung von Schmerzmitteln oder Kaiserschnitte erfolgen, ist deren Rate bei Hausgeburten sehr gering beziehungsweise bei Null.

Eine Hausgeburt kann auch ungeplant notwendig werden, wenn der Rettungsdienst nach einem Blasensprung und/oder dem Einsetzen der Wehen zu spät eintrifft und der Fahrtantritt ins Krankenhaus nicht mehr sinnvoll ist, da eine Wagengeburt als zu riskant eingeschätzt wird.

Hausgeburten verursachen geringere Kosten als Geburten im Krankenhaus. In Deutschland werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, mit Ausnahme der Rufbereitschaft für die Hebamme, die privat zu tragen ist.

Alleingeburt

Als unassisted childbirth (deutsch etwa: Alleingeburt) bezeichnet man eine Hausgeburt, bei der weder eine Hebamme, noch sonstiges medizinisches Personal, anwesend ist. Diese Form der Geburt ist in Deutschland relativ unbekannt und wird aufgrund der damit verbundenen Risiken kaum praktiziert. In Österreich ist sie verboten.[2] In Deutschland ist es einer Schwangeren zwar grundsätzlich erlaubt, ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu gebären. Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.

Die wohl bekannteste Befürworterin der Alleingeburt ist die US-Amerikanerin Laura Shanley. Sie behauptet auf ihrer Website, die Alleingeburt sei sicherer als die Geburt im Krankenhaus.[3] Dies liege daran, dass die Mutter zuhause frei von äußeren Zwängen entbinden könne. Auch eine Hausgeburt werde durch die Anwesenheit einer Hebamme gestört.[4] Die Hebamme habe obrigkeitliche Aufgaben wahrzunehmen und sei durch die amerikanischen Gesetze gezwungen, schon bei geringen Abweichungen vom Norm-Geburtsverlauf ein ärztliches Eingreifen zu veranlassen.

Inwieweit diese Überlegungen auf den europäischen Raum übertragbar sind, ist fraglich.

Gefahren und Gegengründe

Treten während einer Hausgeburt Komplikationen auf, so ist ein Arzt und eine Operationsmöglichkeit nicht so schnell verfügbar wie bei einer Klinikgeburt. Eine verzögerte ärztliche Intervention kann bleibende Schäden beim Kind oder sogar den Tod von Mutter oder Kind zur Folge haben. Besonders in sehr abgelegenen Gebieten mit langen Anfahrtswegen zu einem Krankenhaus birgt die Hausgeburt daher höhere Risiken.

Der Einsatz von starken schmerzstillenden Maßnahmen für die Mutter, (zum Beispiel Pudendusblock oder Periduralanästhesie) ist bei einer Hausgeburt praktisch nicht möglich.

Bei Risikogeburten (Beckenendlage, Mehrlingsgeburt, Organschwächen des Kindes, hohes Alter der Mutter) wird in der Regel eine Hausgeburt nicht durchgeführt, auf jeden Fall jedoch davon abgeraten.

Literatur

  • Larissa Brodöhl: Hausgeburt. Berichte von Frauen für Frauen, Weißensee Verlag Berlin, Berlin 2005, ISBN 3899989961
  • Ingeborg Stadelmann: Die Hebammensprechstunde, Stadelmann, 2005, ISBN 978-3980376068
  • Laura Kaplan Shanley: Unassisted Childbirth, Greenwood Press 1994, ISBN 978-0-89789-377-0
  • Julia Dibbern: Geborgene Babys, 2. Auflage, Anahita Verlag 2006, ISBN 978-3-937797-10-6
  • Marjorie Tew: Sichere Geburt?, Neuerscheinung Mai 2007, Mabuse Verlag, ISBN 978-3-938304068
  • Sheila Kitzinger: Geburt. Der natürliche Weg, 2003, Dorling Kindersley Verlag, ISBN 978-3831004324

Quellen

  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die Hausgeburt, auf www.schwanger-info.de
  2. § 3 HebG: Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
  3. Laura Shanley: Is Unassisted Childbirth Safe?
  4. Laura Shanley: Why Some Women Don't Want Midwives at Their Births

"Outcomes of planned home birth with certified profesional midwives: large prospective study in North America" Volltext (englisch)

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hausgeburt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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