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Betäubungsmittel




Betäubungsmittel sind nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang d. h. Anbau, Herstellung, Handel, Einführ, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung, Erwerb und Konsum man eine Erlaubnis benötigt (§ 3 BtMG). Betäubungsmittel in diesem Sinne haben meist ein gewisses Abhängigkeitspotential. Sie sind abschließend im Anhang des Betäubungsmittelgesetz aufgelistet.

Der Begriff Betäubungsmittel stammt aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts und umfasste damals die zur Betäubung starker Schmerzen verwendeten Stoffe wie Opium, Morphin und Kokain.

Zum einen werden zu den Betäubungsmittel illegale Drogen, wie Heroin, Ecstasy oder auch Cannabis gezählt. Daneben gibt es aber auch eine größere Zahl von legal verwendeten Drogen. Hierzu zählen z. B. Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Modafinil, Kokain und Barbiturate. Diese Stoffe dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten mit einem speziellen Rezept (dem sogenannten Betäubungsmittelrezept) verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln erfordern nach dem Schengener Abkommen Bescheinigungen vom verschreibenden Arzt (Muster beim BfArM), die vom Gesundheitsamt bestätigt werden müssen.

Als dritte Gruppe der Betäubungsmittel werden bestimmte Stoffe zusammengefasst, die als Zwischenprodukte bei der Herstellung von psychotropen Substanzen auftreten.

Siehe auch

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